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Das Kloster war in Folge dieser Erwerbungen zwar zu den ebenerwähnten Reichnissen an Stifter und Klöster verpflichtet, jedoch nicht, vermöge seiner päpstlichen und kaiserlichen Privilegien, zur Entrichtung von Steuern und Zöllen. Daraus erwuchsen dem bevorzugten Eindringling stets Kollisionen und Prozesse mit den Bischöfen und mit der Stadt, wobei aber das Kloster von seinen mächtigen hohen Gönnern stets geschützt wurde. Diese erwirkten einen Erlaß, laut welchem der Bischof Iring i. J. 1257 den Bürgern der Stadt befahl, dem Kloster Heilsbronn außer den herkömmlichen Abgaben keine weitere Lasten aufzulegen. 1297 erklärte der Bischof Mangold, daß dem Kloster gestattet sei, seine Waaren (res suas, quocunque nomine censentur) zur Stadt zu bringen, daselbst aufzubewahren und zu verkaufen. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach brachte es 1299 dahin, daß dem Stadtmagistrat unter Strafandrohung auferlegt wurde, zu erklären, daß das Kloster von jeder Contribution oder Collecte befreit sei. Einige Würzburger reizten ihre Mitbürger auf, Lynchjustiz zu üben, Wein, Getreide und andere Güter der Cisterzienserklöster Ebrach, Heilsbronn, Brunnenbach, Langheim, Schönthal und der Äbtissin von Himmelspforten in Beschlag zu nehmen, die Einfuhr dieser Gegenstände und den Verkauf derselben in der Stadt zu verhindern. Die Theilnehmer an der Coalition wurden vom Bischof von Eichstätt, in dessen Sprengel Heilsbronn lag, exkommunizirt und schließlich dahin gebracht, vor dem Magistrat anzugeloben, weiterer Vexationen gegen die genannten Klöster sich zu enthalten, worauf der Magistrat (Nos Heinr. Weibler, Fritzo Gyr etc. ceterique consules herbipolenses) publizirte: „daß die genannten Cisterzienserklöster unbeschränkt ihre Güter in ihren Höfen sammeln, kaufen und verkaufen dürften, ohne dafür an Jemand eine Abgabe zu entrichten, wie sie diese Exemtion auch sonst genossen hätten.“ Datum 1299. Ähnlichen Inhalts ist eine Urkunde, welche der Magistrat Nürnberg 1337 dem 16. Abt Gamsfelder zustellte. Die Urkunde des Magistrats Würzburg besagt auch, daß die Stadt verpflichtet sei, den genannten Klöstern 215 Pfund wegen zugefügten Schadens und

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 411. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/413&oldid=- (Version vom 1.8.2018)