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habe auch sonst gute Kenntnisse; allein in Kreglingen und Wildenholz, wo er im Schul- und Kirchendienst gewesen, sei er wegen üblen Verhaltens entlassen worden.“ Nun schrieb der Abt an die Examinatoren: „Ammerndorf ist seit langer Zeit ohne Pfarrer und beklagt sich darüber. Den Mair habt ihr nicht würdig erachtet, weil er kein Latein versteht; die Gemeinde möchte ihn aber noch jetzt gerne annehmen. Da meldete sich bei uns Uriel Bader, hielt hier auch eine Predigt, ist aber im Predigen noch ungeübt, dürfte daher lieber als Kaplan angestellt werden.“ Bader bestand im Examen nicht, worauf schließlich doch Mair, obgleich des Lateins unkundig, aber vom Abt und der Gemeinde gewünscht, als Pfarrer in Ammerndorf bestätigt wurde und bis zu seinem Tode (1604) dort blieb. Auch er hatte viel Streit wegen des Kleinzehnten; das Gericht entschied aber gegen ihn. 1581 zeigte er dem Klostergerichte an: „Eine Magd hat heimlich und ohne Hilfe einer Hebamme geboren; das neugeborene Kind ist aber von der jüngeren Schwester der Mutter ins Wasser getragen worden. Da nun diese gleichfalls im Ruf der Hurerei steht und solch schreckliche Sünd und Laster ohne alle Scheu im Schwang geht, so zeige ich den Vorfall zur Bestrafung an.“ Der Richter Faber von Heilsbronn zeigte den Kriminalfall in Kadolzburg an, ohne sich weiter damit zu befassen, weßhalb seine Verhandlungen keinen weitern Aufschluß geben; doch ist am Rande bemerkt: „Die Dirne ist entlaufen.“ Auch über einen andern, die Pfarrersfamilie selbst betreffenden Kriminalfall berichten die heilsbronner Aufzeichnungen nichts Näheres, während ein im zweiten Jahresbericht des mittelfränkischen historischen Vereins von 1831 mitgetheiltes Manuskript den Fall genau bezeichnet. Das Manuskript enthält die in den Jahren 1575 bis 1603 dem onolzbachischen Nachrichter ertheilten Aufträge. Während der drei letzten Jahre des letzten Abts wurden durch den Nachrichter folgende Individuen bestraft: 104 durch die Folter; 9 durch Territion; 9 durch den Daumenstock; 38 durch den Staubbesen; 1 durch Abhauen der Finger wegen Meineids; 1 durch Ohrenabschneiden; 2 durch Ertränken wegen Kindsmords; 54 durch Hinrichtungen anderer

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)