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Wir bitten also Ew. Gnaden, ihm die Pfarr zu leihen.“ Der Abt fügte sich in das, was er nicht ändern konnte. Er bestätigte die bereits vollzogene Wahl und Einweisung, bemerkte jedoch in seiner Antwort an den Bürgermeister und Rath, daß man ihm erst Knüttels Tod hätte anzeigen sollen, worauf er schon selbst ihnen einen tüchtigen Pfarrer präsentirt haben würde. Dann fuhr er fort: „Das jus nominandi et praesentandi und Posseßgebung der Pfarren Hirschau und Tumbach steht nicht dem Pfalzgrafen zu, sondern unserem Kloster, dem Pfalzgrafen bloß die hohe Obrigkeit, sonst nichts. Pfarrer Knüttel hat zwar dem Kloster sein Jurament gethan, wurde aber gleichwohl gezwungen, auch dem Kurfürsten einen Eid zu schwören, ganz in der Stille, um nur in den Posseß zu kommen. Nach Knüttels Tod bat uns die Gemeinde, dem J. Zeidler die Pfarre zu verleihen. Wir haben es gethan um des Friedens willen, doch unter Protestation.“ Zeidler fungirte nur kurze Zeit. Sein Nachfolger, Joh. Fleischmann aus Wunsiedel, wurde vom Kurfürsten Friedrich ohne Rücksichtnahme auf den Abt angestellt, aber mit einem so geringen Gehalt, daß er für gut fand, es nicht mit dem Kurfürsten zu halten, sondern mit dem Abt Wunder, von dem er eher als von dem Kurfürsten eine Gehaltsaufbesserung erwartete. Auch hielt er es, wie der Abt, mit Luther und nicht, wie der Kurfürst, mit Calvin. Er folgte daher willig der Aufforderung des Abts, nach Heilsbronn zu kommen, um sein Jurament zu thun und zugleich einen Nachweis über den Pfarrertrag und über die vom Kurfürsten verordnete Schmälerung desselben vorzulegen. Bei einem so kärglichen Einkommen hatte er 25 Ortschaften, ohne Unterstützung durch einen Hilfsgeistlichen, zu pastoriren und Weib und Kinder zu ernähren. Nach geleistetem Jurament erhielt er vom Abt folgenden Lehensbrief: „Wir Melchior Abt verleihen dem etc. Fleischmann die Pfarre Kirchthumbach mit all ihren Gerechtigkeiten, nachdem er uns Gehorsam geschworen und gelobt, das Evangelium nach Verordnung der augsburgischen Confession zu lehren und dem Pfarrgut nichts entziehen zu lassen. Doch steht uns frei, ihm die Pfarre abzukündigen. Heilsbronn, 20. Jan. 1569.“

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/101&oldid=- (Version vom 1.8.2018)