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Verklagte mit dem Tode oder mit Augenausstechen zu bestrafen sei, da er sein Vorhaben nicht ausgeführt hat, und halten daher für gut, daß er gegen Bürgschaft auf Urphaid entlassen und des Landes verwiesen werde und zweifeln nicht, daß er sich anderwärts fortan redlich halten und seines Handwerks warten werde.“ Dieses Erkenntniß wurde vollzogen, die Habe des Verurtheilten in Ornbau von der Kanzel feilgeboten und dann verkauft. Der Erlös reichte aber nicht hin, die Atzung während der 154tägigen Haft zu zahlen, so daß Heilsbronn und Ornbau noch draufzahlen mußten, aber gelobten: bei dergleichen Vorkommnissen ihr Recht nicht wieder dort zu suchen.

Bei einem Selbstmord, gleichfalls ein „Malefizhandel“, verfuhren die Klostergerichte wie bei einem qualifizirten Mord: sie beschränkten sich auf Voruntersuchung und Anzeige bei einem auswärtigen „Fraischamt“, dem sie die weitere Prozedur überließen. 1535 erhängte sich der 13jährige Stiefsohn des Hirten zu Gottmannsdorf. Vorübergehende Knechte sahen den Knaben an einem Baume hängen, ließen ihn hängen, machten dem Stiefvater Anzeige, welcher mit der Mutter zur Stelle kam, aber den Knaben gleichfalls hängen ließ. Die Mutter fiel ohnmächtig nieder. Der Vater eilte nach Heilsbronn zum Richter Hartung, welcher hinausritt, den Knaben noch hängend fand, die Beerdigung verbot und dem Markgrafen Georg und seinem Vogtamt Anzeige machte mit dem Beifügen: „Dieweil dieß Orts alle Obrigkeit E. F. G. zusteht, ist mein Bitten, mir durch den Zeiger dieses verstehen zu geben, wie ich mich weiter verhalten und wer den Erhängten begraben soll?“ Der Sekretär Berchtold antwortete im Auftrag des Kanzlers: „Ihr habt zu verfügen, daß der Knabe zunächst bei dem Baume, also auf dem Felde, begraben werde. Morgen früh wird der Peinlein verordnet werden, ihn zu begraben.“ „Am folgenden Tag – schreibt Hartung – ist Meister Augustin, der Henker, von Onolzbach gen Gottmannsdorf kommen und hat den Knaben begraben. Dem hab ich einen Gulden geben; denn er zeigte an, man wäre ihm dafür eben so viel schuldig, als wenn er ihn verbrannt hätte.“ 1544 erhängte

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 591. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/607&oldid=- (Version vom 1.8.2018)