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Die von den fünf Klostergerichten verhängten Strafen waren Geld- und Gefängnißstrafen, oft auch Landesverweisung. Des Landes verwiesen wurden beharrliche Renitenten und Excedenten, diebische oder liederliche Haushälter und Ehebrecher. Ansässigen wurde nach geschworener Urphede aufgegeben, binnen einer gesetzten Frist zu verkaufen, das Müncheigen zu räumen, sich unter eine andere Herrschaft zu thun und sich nicht wieder auf dem Klostergebiete betreten zu lassen. Man denke dabei nicht an außerdeutsche oder überseeische Länder: die Ausgewiesenen hatten nur einen Schritt in das Ausland, nämlich in onolzbachisches, nürnbergisches, edelmännisches oder deutschordenisches Gebiet. Diese Strafart kam oft in Anwendung, z. B. 1573 beim Gerichte Bonhof in dem einzigen Monat Mai dreimal, und zwar zuerst bei dem Müller Vogel in Wollersdorf. Dieser hielt seine Mühle nicht in baulichem Stande, bewirthschaftete Mühle und Felder schlecht, war unfügsam, kam in das Klostergefängniß, aber nach Zahlung von 10 fl. Strafe und geschworenem Urphaid auf Fürbitte seiner Freunde los, mußte binnen Monatsfrist verkaufen und stellte die Müller von Aich und Geichsenhof als Bürgen, welche angelobten, sich statt seiner zu stellen und für allen Schaden zu haften, wenn er seinen Urphaid brechen und Schaden zufügen würde. Der zweite in demselben Monat des Landes Verwiesene war der Müller Himler auf der Weihersmühle. Der Dritte war Hans Wittauer von Mausendorf, welcher fremde verdächtige Personen beherbergte, die Ehe gebrochen und sich sonst verdächtig gemacht hatte. Seine drei Bürgen, Bauern in Mausendorf, mußten sich verpflichten, wenn er seinen Urphaid bräche, nach ihm zu trachten und ihn zur Haft zu bringen; könnten sie das nicht, sich selbst zur Haft zu stellen und jeden durch ihn verursachten Schaden zu ersetzen. Die geschworenen Urphaide waren in ähnlicher Weise formulirt, wie der S. 537 beim 35. Abt mitgetheilte.

Über die Schuldhaft und das sogenannte „Laisten und Mahnen“ siehe oben beim 30. Abt.

Eine Bestrafung in Zucht- und Arbeitshäusern konnte,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 584. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/600&oldid=- (Version vom 1.8.2018)