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lassen.“ Gleichen Protest richtete der Abt an den Grafen Ludwig von Oettingen und dessen Landgericht, als ein heilsbronner Unterthan in Trochtelfingen wegen eines Schlaghandels gen Oettingen geladen wurde. Dergleichen Proteste ergingen nicht nur nach Würzburg, Oettingen etc., sondern auch nach Onolzbach. Balth. von Rechberg, Landrichter des kaiserlichen Landgerichts in Onolzbach, zitirte heilsbronner Unterthanen in Rohr. Sofort remonstrirte der Abt Wirsing: „Die Vorgeladenen sind unseres Gerichts Bonhof Verwandte. Zu solcher Citation haben Euer Streng kein Recht. Wir haben dem Kläger noch kein Recht verweigert. Euer Streng wollen ihn an uns als ordentlichen Richter weisen. Wollten Euer Streng in der Sache weiter verfahren, so müßten wir es für nichtig erklären und öffentlich dagegen protestiren. Denn in einem Artikel kaiserlicher Majestät Bestätigung der Freiheiten des Klosters heißt es: Auch erkennen wir, daß der Abt und sein Konvent und die Schaffer des Klosters Heilsbronn laut der Briefe, die sie von andern Kaisern, unsern Vorfahren, empfangen haben, volle Gewalt haben, ihre Leute selber zu richten, und daß sie aus ihren Gerichten zu niemand anders geladen werden sollen, als allein vor die kaiserlichen und königlichen, und daß der Abt wegen aller seiner Güter und Hintersassen, darum er angesprochen werden sollte, an keiner Statt vor weltlichem Gericht zu Recht stehen soll, als allein vor uns und unsern nachkommenden Kaisern und Königen, oder vor dem Hofrichter eines kaiserlichen oder königlichen Hofes. Jedes Urtheil eines Gerichts wider diesen Abt und Konvent, welches diesem unserem Verbot zuwider ist, erklären wir als nichtig.“ Der Abt Wunder gebot einer Wittwe in Ketteldorf, welche der kaiserliche Landrichter von Giech vorgeladen hatte, vor dem Landgerichte nicht zu erscheinen; denn zuerst sei sie bei ihrem Gericht in Bonhof zu belangen, und erst im Fall der Appellation sei die Sache beim kaiserlichen Landgericht in Onolzbach anzubringen.

Bei den genannten fünf Klostergerichten waren den Vorsitzenden Pröbsten und Vögten einige Beisitzer („Urtheiler, Urtheilsprecher“) beigegeben, insgesammt Ansässige im Gerichtsbezirk und

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 577. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/593&oldid=- (Version vom 1.8.2018)