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Staate, insonderheit nicht zur Zeit der onolzbachischen Markgrafen, von welchen Keiner recht regierungstüchtig war und beglückend regierte. Besser stand es dagegen im heilsbronner Mönchsstaate, weil seine Verfassung beschränkt-monarchisch war. Von einer Regentenfolge nach der Ordnung der Erstgeburt konnte in einem Mönchsstaate keine Rede sein; der Regent (Abt) wurde gewählt, wobei sich aber nie die traurigen Zerwürfnisse, wie anderwärts in Wahlreichen, ergaben und nicht ergeben konnten. Denn Wähler waren nicht die Unterthanen, sondern lediglich die Mönche, welche keinen Fremden, sondern nur aus ihrer Mitte Einen wählen durften unter der Leitung von drei unparteiischen, nicht wählbaren Wahlkommissären (Äbten) aus andern Klöstern. Daß bei diesem Modus immer ein regierungstüchtiger Mann zum Staatsoberhaupt gewählt wurde, haben wir im III. Abschnitt gesehen. Von einer Willkürherrschaft konnte nie die Rede sein, da der Gewählte in Allem an die Zustimmung seines Konvents, vielfach auch seines Visitators von Ebrach gebunden war. Wie die Mönche gegen den Abt auftraten, wenn er sich beigehen ließ, eigenmächtig zu verfahren, ist beim 25. Abt Bamberger berichtet worden. Beim Hinblick auf diesen Sachverhalt sieht man leicht ein, warum die Klosterunterthanen mit ihrem Regimente zufriedener waren, als die markgräflichen, und warum sie es stets für ein Unglück hielten, wenn sie durch Tausch markgräflich (oder edelmännisch) werden mußten. Über das Verfahren bei der Abtswahl siehe oben.


B. Rechtspflege.

Abt und Konvent gaben und vollzogen die Gesetze und waren dabei, vermöge kaiserlicher Privilegien, lediglich und unmittelbar dem Kaiser und seinen Gerichtshöfen untergeben. Sie bestellten in verschiedenen Theilen des Mönchsstaates Klostergerichte (zugleich Verwaltungsämter), bei welchen Klosterunterthanen einzig und allein ihr Recht suchen und belangt werden durften. Solcher Klostergerichte waren fünf, nämlich in Bonhof, Neuhof, Merkendorf, Waizendorf und Windsheim. In Bonhof, Neuhof und Merkendorf wohnten exponirte Mönche,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 575. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/591&oldid=- (Version vom 1.8.2018)