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sie von den Kaisern, ihren Schirmherren, hochgeehrt, bewundert, oft besucht und außerordentlich begünstigt wurden. Sie erhielten von den Kaisern für ihren Mönchsstaat Selbstständigkeit, unabhängige, dem Kaiser unmittelbar untergebene Jurisdiktion, dazu von den Päpsten in geistlichen Dingen gleichfalls Selbstständigkeit, Unmittelbarkeit und Unabhängigkeit, den Bischöfen gegenüber. In einigen geistlichen und weltlichen Dingen war das Kloster auch von seinem Visitator, dem Abt von Ebrach, und vom Generalkapitel in Cisterz abhängig. Aber in allen, sowohl weltlichen als geistlichen Angelegenheiten, war das Staatsoberhaupt, der Abt, bei seinen Handlungen an die Zustimmung seines Konvents gebunden, ohne den er weder etwas beschließen noch vollziehen konnte. Beide Faktoren, Abt und Konvent, übten gemeinschaftlich die gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt. Die vom Kloster bestellten Behörden im Mönchsstaate waren Justiz–, Verwaltungs–, Finanz- und Notariatsbehörden zugleich.

In Folge dieser beschränkt–monarchischen Verfassung waren die heilsbronnischen Unterthanen besser daran, als die Unterthanen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen, in deren Landen die Staatsverfassung unumschränkt monarchisch und die Regentenfolge meist nach der Ordnung der Erstgeburt erblich war. Die Geschichte lehrt, daß die Unterthanen in dergleichen unumschränkt monarchischen Staaten sich wohl befunden haben, wenn der durch Erstgeburt zur Regierung gelangte Fürst der regierungstüchtigste Mann im Lande war. Allein dieser Fall trat in allen Staaten nur selten ein. Daraus folgte, daß die Unterthanen, der Willkür preisgegeben, oft sehr übel regiert wurden und darum unglücklich waren. Anders gestaltete sich’s in denjenigen Erbmonarchien, wo man der Willkürherrschaft dadurch Schranken setzte, daß das Volk aus seiner Mitte die Regierungstüchtigsten wählte und dem Regenten als verantwortliche Rathgeber, als eigentliche Lenker des Staatsschiffes, an die Seite setzte. Wo diese Einrichtung besteht, da findet man bis zum heutigen Tage mehr Zufriedenheit, Ruhe, Ordnung und ein gutes Vernehmen zwischen Regenten und Regierten. So stand es aber nicht im burg- und markgräflichen

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 574. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/590&oldid=- (Version vom 1.8.2018)