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später ein geschärftes Mandat, welches auch dem Abt zur Publikation zugeschlossen wurde. Es lautete: „Dem Würdigen, unserem Rath und lieben getreuen Herrn Melchior, Abt, Barthel Kornberger, Verwalter, und Friedrich Faber, Richter. (Der Richter Weikersreuter war nach Neustadt befördert worden.) Von Gottes Gnaden, Georg Friedrich etc. Wir können auch nicht bergen, ob wir wohl vor guter Zeit allerlei christliche Ordnung angericht und daneben crasse Mandate haben ausgehen lassen und in guter Hoffnung gestanden, dieselben sollten bei fleißiger Bestellung des heiligen Ministerii und Predigtamts zur Beförderung von Gottes Ehre und ewiger Wohlfahrt unserer Unterthanen Alles zum gewünschten Nutzen gereicht sein: so finden wir doch, wie beim mehrern Theil und großen Haufen großer Unfleiß und Verachtung des Predigtamts, des Hörens und Lernens der göttlichen und seligmachenden Predigt, des Gebrauchs der hochwürdigen Sakramente und christlicher Ceremonien, sonderlich auch der Traktation des Katechismi allenthalben sei und keine Vermahnung und Warnung zur Besserung schier mehr helfen will, dagegen Gotteslästerung, Ehebruch, Hurerei, Geiz, Wucher und andere höchststräfliche Laster und aller Muthwille und Leichtfertigkeit in allem Schwange gehen und ungescheut getrieben werden, welches wir nicht sonder Befremdung und Bekümmerniß vernommen haben. Weil aber durch solch ärgerliches Leben Gottes Zorn und Strafe erweckt wird, wie sich denn die Läufte sorglich und gefährlich ansehen lassen, so daß unser Herr Gott über solche Undankbarkeit seinen Zorn schwer und grimmig ausgießen wird: so ist Bekehrung zum christlichen Wandel und unaufhörliches Beten hoch von Nöthen. Um solche Sünden und Laster so viel möglich abzuwenden, befehlen wir euch, unser höchstes Mißfallen gegen die Verächter göttlichen Wortes, der heiligen Sakramente, der christlichen Ceremonien, der Lehre des heiligen Katechismi öffentlich verkünden, Jedermann von obgemeldten Sünden und Lastern abmahnen und zur Buße ermahnen zu lassen mit der Warnung, daß solche Verächter Gottes Zorn und Strafe zu ihrem ewigen Verderben auf sich laden. Allen unsern Superintendenten haben wir Befehl

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 539. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/555&oldid=- (Version vom 1.8.2018)