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sondern schlimmer wurde. Die von unserem Abt und von der markgräflichen Regierung erlassenen Mandate bestätigen es. Am 24. Aug. 1563 verfügte unser Abt in Gemeinschaft mit dem Pfleger Proll und dem Richter Weikersreuter: „Nachdem der allmächtige Gott uns fast allenthalben mit Pestilenz, Theuerung und Kriegsrüstung gestraft und gedroht hat, um uns zur Besserung zu reizen und daß wir sein göttliches Wort, welches uns nun eine so lange Zeit so reichlich verkündigt worden ist, nicht hören, sondern dasselbe verachten und desselben überdrüssig und satt sind: so ist kein Zweifel, daß es uns gehen werde, wie den undankbaren Juden zu Jerusalem und allen Verächtern seines Wortes gehen wird. Diesem zuvorzukommen, ist des Herrn Abts Melchior, des Herrn Pflegers und des Herrn Richters ernstlicher Befehl, daß ihr von Sünden absteht, das Wort Gottes fleißig hört, da der Glaube aus dem Gehör des Wortes Gottes kommt; daß Keiner an Sonn- und Feiertagen, wenn Gottes Wort gepredigt, das Abendmahl gereicht, oder anderer christlicher Lobgesang und Litanei gesungen wird, außerhalb der Kirche oder zwischen den Thoren stehen, schwatzen, Brantwein oder Anderes verkaufen oder trinken, noch einige Handthierung oder Kaufmannschatz treiben soll. Es sollen auch unter der Predigt die Thore verschlossen bleiben und bis Ende derselben Niemand aus- oder eingelassen werden, damit Lehrer und Zuhörer durch solch Aus- und Einreiten und Fahren nicht verhindert werden. Zuwiderhandelnde sollen mit Gefängniß bei Wasser und Brot, oder nach Größe der Verwirkung mit Geldstrafe bestraft werden, daß Andere daran ein Exempel und Abscheu haben sollen.“

Zwei Jahre darauf erhielt unser Abt folgendes Mandat vom 4. April 1565 zur Veröffentlichung auf dem Klostergebiete: „Von Gottes Gnaden, Georg Friedrich. Wir erfahren nicht ohne sondere Entsetzung, daß unsere früheren Mandate fast bei Männiglich nicht allein keinen Abscheu des Gotteslästerns, Schwörens und Fluchens gemacht, sondern solche Laster seither noch mehr überhand genommen und auch von den kleinen Kindern öffentlich getrieben, und solches an ihnen von ihren Eltern nicht gestraft,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 536. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/552&oldid=- (Version vom 1.8.2018)