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heilsbronnischen Pfarreien Lentersheim, Dambach, Langensteinach etc. lagen zu fern von Heilsbronn und wurden daher den nähergelegenen Dekanatssitzen Wassertrüdingen und Uffenheim zur Visitation zugewiesen. Der nach Abhaltung obiger Visitationen vom Abt Beck erlassene, von allen Kanzeln zu verlesende Generalbescheid lautete: „Fast in allen Klosterpfarreien wird das Wort Gottes von den Unterthanen gar unfleißig gehört, woraus folgt, daß die Alten, wenn sie gefragt werden, ihres Glaubens halben nicht wohl Antwort geben können, und auch ihre Kinder und Gesinde nicht anhalten, zur Kirche zu gehen und Gottes Wort, insonderheit den Katechismus zu hören. Daher sind Kinder und Gesinde mehr geneigt zu Tanz, Rockenstuben und anderer Lustbarkeit. Daher ist unser Befehl: Alle Unterthanen in den Klosterpfarreien sollen fleißig Gottes Wort hören und in die Kirche gehen, ihre Kinder und Gesinde zur Predigt, Katechismus und Kinderlehre anhalten, welche nach der brandenburgischen Kirchenordnung gehalten werden soll. An keinem Orte soll Tanz oder anderes leichtfertiges Spiel oder Kurzweil gehalten werden, es sei denn solche Kinderlehre, so man Katechismum nennt, zuvor vollbracht. Zuwiderhandelnde und unfleißige Besucher des Gottesdienstes, auch die in öffentlichen Sünden beharren und ihres Glaubens halben nicht Antwort und Rechenschaft geben können, sollen wissen, daß sie nicht allein wider Gottes Gebot, den Sabbath oder Feiertag zu heiligen, sündigen, sondern auch mit ewiger Pein und von seiner Gnaden (vom Abt) mit zeitlicher Strafe bestraft, zu Gevatterschaft und anderem christlichen Werke nicht zugelassen, auch von der christlichen Gemeinde als verdorrte Glieder abgesondert und, wenn sie ohne wahre Buße sterben, nicht in den Kirchhof, sondern außer demselben begraben werden. Datum Heilsbronn, 20. Nov. 1558.“

In dieser Weise wurden 30 Jahre lang die Kirchenvisitationen alljährlich gehalten, Bescheide darauf ertheilt und Kirchenzucht geübt; allein der Erfolg entsprach den Erwartungen nicht. Bei der i. J. 1565 abgehaltenen Visitation mußte unser Abt Wunder vernehmen, daß die seinem Vorgänger Beck sieben Jahre

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 534. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/550&oldid=- (Version vom 1.8.2018)