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Dienstmagd bei seinem Klosterverwalter in Heilsbronn unterbrachte, versprach er gleichfalls dereinst auszustatten, weil sie ihm in seiner langwierigen Schwachheit fleißig gedient und viel Gutes gethan habe. Die beiden verwaisten armen Schwestern kamen nach dem Tode des Abts nach Heilsbronn und baten um etwas aus dem Nachlasse; Ursula bat insonderheit um das Bett des Verstorbenen, wurde aber von Regent und Räthen zu Onolzbach abgewiesen mit dem Bedeuten, daß sie und ihre Geschwister sich sollten begnügen mit dem, was sie bereits aus Gnaden empfangen hätten. Außer den Genannten fanden sich noch andere petitionirende Vettern und Basen ein (z. B. die obengenannten zwei Töchter des Pfarrers Sebastian Willenberger), was zu vielen Erhebungen und Zeugenvernehmungen führte, aber auch zu dem Resultat, daß der Nachlaß nur unbedeutend war und lediglich in dem bestand, was der Abt bei seinem Eintritt in die Schopper’sche Schule mitgebracht, oder nach und nach aus seinen eigenen geringen Mitteln angeschafft hatte.

Die markgräfliche Regierung ging nach Beck’s Tod auf die Wahl oder Ernennung eines andern Abts vorerst nicht ein, um freie Hand zu haben bei dem, was sie zunächst abändern und anordnen wollte. Sie ernannte bis auf Weiteres ein Verwaltungskollegium, bestehend aus dem markgräflichen Rentmeister Peter Proll, dem Prior Wunder und dem Richter Weikersreuter. Zuvörderst deliberirten die Räthe zu Onolzbach darüber, ob die Kleider des verstorbenen Abts dem Prior Wunder überlassen werden sollten, oder nicht. Dann befahlen sie den drei Administratoren, je Einen der vorhandenen zwei Köche, Schreiber, Thorwarte, Gärtner, Bäckerjungen, Stallbuben etc. abzuschaffen „vonwegen des Klosters schwerer Schuldenlast.“ Die Administratoren Wunder und Weikersreuter wiesen aber die absolute Unentbehrlichkeit der Meisten dieser Individuen nach, indem sie vorstellten: „Ein Weingärtner kann unmöglich die Weinberge in Heilsbronn und in Bonhof besorgen; Ein Mann kann nicht Gärtner und zugleich Obser und Hopfner sein; Ein Thorwart kann das Thor nicht hüten, da alle fremden Leute angezeigt werden müssen etc. etc.“

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 507. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/523&oldid=- (Version vom 1.8.2018)