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Gemarkung die Hälfte, oder drey Achttheile, oder ein Drittheil mit Rebstöcken besetzt, und dem Ackerbau, der Gärtnerey, dem Wieswachs etc. etc. die übrigen Theile der Gemarkung, und dieß oft in sehr unrichtigem Verhältniß, gewidmet. In solchen Orten ist der Viehstand sehr klein, und öfters auch geringen Schlages; daher ist der den Weinbergen nöthige Dünger seltener und theurer, als daß jedermann solchen für seine Weinberge zu rechter Zeit und in gehöriger Menge kaufen oder erzielen könnte. Was auch davon hie und da zusammen gebracht wird, ist aus Mangel des Strohes insgemein mager und elend. Das Fuhrlohn ist wegen des wenigen Zugviehs höher, als an andern Orten, und diese Gebrechen schaden dem Weinbau in dergleichen Gemarkungen nicht wenig. Das Korn und andere Getraidarten, welche in solchen Orten gebauet werden, sind oft nur für ein Drittheil der eigenen Nothdurft hinlänglich; und das wenige Fleisch von Kälbern und Mastlingen reicht nicht für ein halbes Jahr auf Sonntage und Feyertage zu. Man muß also das noch nöthige Brodkorn und andere Früchte von der Ferne mit mehrern Kosten herbeyschaffen, Fleisch und Gemüß von dem Fremden kaufen, und bey so theuren