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eingefallen, letztere in adeliche und tapfere einzutheilen. Da wird kein Unterschied in den Staatskalendern gemacht, und der Cavalier, welcher mit einem Rath nicht auf der nämlichen Bank in Dikasterien mit Ehren sitzen zu können glaubt, trägt kein Bedenken, in der nämlichen Fronte mit und unter unadelichen Offizieren zu stehen. Woher kommt wohl das, daß die von der Feder, wie sie der Adel nur spottweis nennet, denen vom Degen in diesem Puncte so weit nachstehen müssen? – Wenn dieses nicht eine Folge von dem schon alten Hasse des Adels gegen die Rechtsgelehrten ist, von welchem der Verfasser der Ehre des Bürgerstandes nach den Reichsrechten (Wien 1791. §. 19.) die Ursachen umständlich angibt, so möchte es allerdings scheinen, der Adel wolle mit den Unadelichen zwar die Faust, aber nicht den Kopf gemein haben, und schätze gelehrt zu seyn für zu gemein und schon unter seiner Würde. Da hätte nun dann freylich Kozebue recht, wenn er sagt: „und der Kopf – ach du lieber Gott! jedes andere Glied wird besser geehrt,[1] als der Kopf.“

Im Bruder Moritz dem Sonderling.



  1. Bezahlt – allein er bezahlt sich selbst mit einer Münze, welche kein Fürst schlagen kann: mit dem Gefühl seines Wehrts.