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sich also dem Rathstitel zu Ehren entweder ruiniren, oder den Staat betrügen.

 7. Thun sie aber dieses nicht, so machen sie dem Rathsstande Unehre: denn es hängt nun doch einmahl viel vom Exterieur, besonders in den Augen des gemeinen Mannes, ab, und ein einziger kann gleich einen ganzen Stand lächerlich oder gar verächtlich machen.

 8. Es beleidiget auch ein Regent die Rechte aller, wenn er einem den Rathstitel gibt, welcher sich nicht schon besondere Verdienste um das Vaterland erworben hat, oder eben dadurch dazu sicher ermuntert wird. Mit den Titeln sind Vorzüge und Ehrenbezeugungen verbunden, die das Volk, dem gesellschaftlichen Vertrag gemäß, nur jenen abgetreten und eingeräumt hat, welchen es zum Theil sein Wohl verdanket; nur in so ferne that dasselbe auf seine natürliche Gleichheit Verzicht, und ein Regent, der weiter geht, mißbrauchet offenbar die ihm vom Volk übertragene Gewalt. Besonders aber werden

 9. jene dadurch beleidigt, und recht unbillig zurück gesetzt, welche, ohne alles Verschulden und ungeachtet aller ihrer Verdienste und Rechtschaffenheit, von dergleichen Titularräthen übersprungen werden, die weit hinter