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solche Befehle nach Belieben vernachlässigt oder verspottet, und von der weisesten Gesetzgebung niemand im Lande einen Nutzen hat, als die Papiermacher und Buchdrucker. Beyde Arten von Mängeln verdienen eine Anzeige in dieser Zeitschrift, und ich weiß, daß die Herausgeber Beyträge dieser Art mit Vergnügen aufnehmen werden, wie schon einige in diesem Journal ehehin mitgetheilte Artikel beweisen. Die Bekanntmachung solcher Gebrechen wird die Regierungen und Volksvorsteher aufmerksam machen, und sie bewegen, die Unzufriedenheit der Mitbürger bey Zeiten zu stillen, welche aus der Vernachlässigung dieser Sorge der öffentlichen Verwaltung nothwendig entstehen muß.

 Ich gebe hier einstweilen nur einige allgemeine Bemerkungen, welche meine obigen Behauptungen bestättigen.

 An manchen Orten unsers Frankens, selbst in Residenzstädten, sind die Begräbnisse noch in den Kirchen, oder die Kirchhöfe zunächst um dieselben, und man überzeugt sich noch nicht überall, wie unangenehm wenigstens diese Einrichtung zur heissen Jahrszeit für die Lebenden ist.

 Durch schnelles Fahren ereignet sich manches Unglück: und doch mangelt es noch