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ist, „darüber genau zu vigiliren, daß alle Empirici, Quacksalber und dergleichen Art Leute, wordurch das Publicum um Geld und Gesundheit gebracht wird, ausgekundschafftet und extirpirt werden;“ so wurden die betreffenden Ämter nach der Reihe zur schweren Verantwortung gezogen. Davon hatte aber das betrogene Publicum keinen Nutzen mehr, denn der Herr Potanikus war bereits in gutem Frieden, und innigst vergnügt über seine gute Losung, abmarschirt.

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 Bald darauf fand er sich im Anspachischen Oberamte Hohentrüdingen ein, und kam am ersten nach Westheim am Hanenkam, wo er bey dem dasigem Herrn Pfarrer Ernst, einem für das leibliche und geistliche Wohl seiner untergebenen Pfarrgemeinde gleich eifrig besorgten Geistlichen, um die Erlaubniß zum Ausstehen nachsuchte; dieser schlug es ihm aber unter der Äusserung ab: daß das Publicum im Journal von und für Franken vor seiner Charlatanerie gewarnt worden wäre, worauf er sich gerade nach Heidenheim in den Amtsort selbst wandte, wo ihm der aus dem Journal von und für Deutschland[1] bekannte Herr Rath und


  1. Man sehe im 7ten Jahrgang das 6te Stück S. 486. unten in der Note. A.     d. E.