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klaren Inhalt der landesherrlichen Verordnungen, nicht nur den öffentlichen Verkauf seiner Quacksalbereyen im ganzen Amte erlaubte, sondern ihn auch noch mit einem Attestat versah.

 Dieses verschaffte ihm Zutritt bey dem Anspachischen Klosterverwalter-Amt Sulz, dann bey dem Anspachischen Oberamt Feuchtwang, wo ihm sogar der aufgestellte Ober-Amts-Physicus Herr Doctor Meyer, nicht nur die Erlaubniß zum öffentlichen Verkauf seiner Arzneyen ertheilte, sondern auch seine Quacksalberey am Ende noch mit einem Attestat von Physicats wegen krönte.

 Warum die Apotheker und Chirurgi in allen diesen Orten so ruhig dabey blieben, und an die vorgesetzten Physicate sowohl, als an das Collegium Medicum zu Anspach, gegen die Ordnung und Instruction für die Apotheker §. 20. keine Anzeige hievon erstatteten, läßt sich ohne Nachtheil der guten Meinung, die ich gerne von jedermann habe, nicht leicht erklären. Das Collegium Medicum zu Anspach aber erhielt zufälliger Weise Nachricht von des Herrn Potanikus Vogels Unwesen; und weil diesem Collegio in der unterm 8. April 1780 ergangenen Medicinal-Ordnung §. 12. besonders aufgetragen