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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267

andern Morgen sey sie ihm aber statt mit rechten Füßen mit Klauenfüßen erschienen und habe zu ihm gesagt, weil er sich mit ihr eingelassen, sey er ihr verfallen und gehöre nun ihr. Hierauf habe sie noch vier andere Weibspersonen herbei gebracht, sämmtlich von gar schöner Gestalt und Ansehen. Mir allen habe er jezt die vertrauteste Bekanntschaft gemacht, nichts desto weniger aber dabei vermeint, wieder von ihnen loszukommen. Die Erste, Vornehmste und Schönste, die er für des Amtsschreibers Schwester gehalten, habe sich Regelein genannt und er sich ihr auf zehn Jahre versprochen, weil sie ihn überredet, es gebe keine Hölle und keinen Gott, Leib und Seele sterben mit einander und man sterbe wie das Vieh. Weil der Böse, und als solchen habe er das Regelein jezt wohl erkannt, ihn umzubringen gedroht, so habe er Gott abgesagt, und zwar solchergestalt, daß er an kein ewiges Leben glaube, dagegen habe er vom Bösen nichts verlangt, als daß er jedesmal, so oft er wolle, eine Weibsperson haben möge.

Bei Schwäbisch Gmünd sey er wohl zehnmal auf einen Berg, der Hohenstauffen geheißen, gefahren, denn er habe verlangt, an keinen andern Ort als an diesen zu fahren, wo er nicht bekannt gewesen, um nicht verrathen zu werden. Er sey allezeit auf jenen Berg hinauf geritten und vorher in Gmünd in der Krone eingekehrt, und mit der Wirthin, die auch eine solche Person gewesen, dahin gefahren, und habe dabei nicht anders vermeint, denn er sitze auf einem grauen Pferde, so statt des Zaums zwei Rabenklauen im Maul gehabt. Sein Buhlteufel sey vor dem Stall hinter ihm aufgesessen und so seyen sie vom Hof hinweg über das Dach hinaus gewitscht in des Regeleins Namen. Im Gefängniß sey der Teufel nur einmal bei ihm gewesen und habe ihn getröstet, er solle nur keck seyn und nichts sagen. Einst habe seine Buhlin hinter ihm gesessen und ihm versprochen, ihn so verborgen zu halten, daß man ihn nicht erkennen und daß auch er Niemand erkennen solle.

Einst habe ihm gedäucht, er sey auf dem Hohenstauffen bei einem Tanze, wo die Lichter blau gebrannt und ein Spielmann mit einem breiten Instrument, so auf der andern Seite haarig gewesen und vorne ein glattes Katzenmaul gehabt, gar schön aufgespielt, und seine Buhlin habe ihm gesagt, der Spielmann sey aus Wallerstein. Er habe mit seinem Regelein getanzt, auch noch mir andern Buhlinnen, die aber alle einander gleich gesehen. Goldene und silberne Geschirre, doch weder Brod noch Wein seyen vorhanden gewesen, und nur ein übelschmeckendes Getränk, das aber ein schönes Mädchen eingeschenkt. Sein Buhlteufel habe es ihm in einem schönen Becher zugebracht, der aber unten Rabenklauen gehabt; den habe er in des Regeleins Namen gesegnet. Dann seyen sie wieder auf dem Gaul heimgefahren und Alles verschwunden. – Doch sey er auch einmal mit seinem Regelein auf den Trillberg gefahren, und allda habe er hinter sich und für sich getanzt und sey ziemlich lang, wie es ihm gedäucht, dort geblieben. Alle anwesenden Personen seyen aber verhüllt gewesen und habe er keine außer der schon hingerichteten Schwanenwirthin, die eingeschenkt habe, erkennen können.

(Fortsetzung folgt.)
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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 1054. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_von_Rath_Hexenprozesse.pdf/43&oldid=- (Version vom 1.8.2018)