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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267

Hexenprozesse.
(Fortsetzung.)

In Spanien erreichten die Ketzerverfolgungen in dem furchtbaren Tribunale der Inquisition ihren höchsten Grad der scheußlichsten Ausbildung; hier fiel Hexen- und Zauberwesen zusammen mit dem Verbrechen der Ketzerei, während in Deutschland, wie schon bemerkt, seit Konrads von Marburg Ermordung das Inquisitionswesen nicht recht gedeihen wollte. – Dem ungeachtet waren gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts Heinrich Institoris für Oberdeutschland, Jakob Sprenger für die Rheingegenden zu Ketzerrichtern bestellt worden, welche aber, um ihr Geschäft volksthümlicher zu machen, nicht sowohl als Ketzer-, sondern als Hexenverfolger auftraten, wobei sie jedoch namentlich bei der weltlichen Obrigkeit und bei andern weniger in den Vorurtheilen der Zeit befangenen Männern heftigen Widerstand fanden und oft hören mußten, Zauberei und Hexenwerk existire nur in ihren Köpfen. Zu ihrem Schutz erließ hierauf Pabst Innocentius VIII. im Jahr 1484 eine Bulle, wodurch der Hexenprozeß, nämlich die Untersuchung der Ketzerei des Zauberwesens und das Inquisitionsverfahren erst die eigentliche päbstliche Sanction erhielt und die Verbreitung dieses Unwesens wesentlich befördert wurde. Die beiden genannten Ketzermeister gründeten auf diese Bulle das von ihnen verfaßte berüchtigte Buch, Hexenhammer genannt, ein Werk, das in seinen drei Abtheilungen überall vom grassesten Unsinn strozt.

Im ersten Theil wird die Realität des Zauberwesens aus der heil. Schrift, aus dem kanonischen und bürgerlichen Recht erwiesen, und der gehässige Satz aufgestellt, es sey das Leugnen dieser Wirklichkeit eine der ärgsten Ketzereien. Hierauf folgt die Lehre von dem Bündnisse mit dem Teufel, von den verschiedenen Gestalten desselben, namentlich als Incubus oder Succubus, d. h. als männlicher oder weiblicher Buhlteufel. Im zweiten Theile wird die Art verhandelt, wie die Zauberer vom Teufel auf- und angenommen werden, wie sie durch die Luft fliegen, mit Dämonen sich vermischen, die Menschen schädigen, und endlich wird der Schatz der kirchlichen Heilmittel gegen allerlei Zauber angegeben. Dabei wird

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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 934. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_von_Rath_Hexenprozesse.pdf/4&oldid=- (Version vom 1.8.2018)