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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267

derjenigen Personen erscheinen, die er als gegenwärtig gewesen darstellen wolle. Auch behauptete er siegreich den furchtbaren Satz, daß Zauberer, auch wenn sie bereuten, doch nie wieder in den Schooß der Kirche aufgenommen werden könnten, weil bei ihnen Alles aus bösem Willen, nichts aus Irrthum hervorgehe, und weil ihr Verbrechen jedenfalls die strengste Bestrafung verdiene.

(Fortsetzung folgt.)
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 931. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_von_Rath_Hexenprozesse.pdf/3&oldid=- (Version vom 31.7.2018)