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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267

Vasolt, der Geistlichen und der Gerichtsschöppen kosteten 1084 fl., der Diener Mahlzeiten 125 fl., des Nachrichters und seines Knechts Mahlzeiten 133 fl., der Hingerichteten Mahlzeiten 1429 fl. An den Exekutionstagen stiegen die Gerichts- und Centkosten auf 1615 fl., von welchen die Gerichtsschöppen 242 fl., der Malefizschreiber 215 fl., der Stockmeister und Wächter 968 fl. empfingen. Für Wein zahlte man 2277 fl., welcher damit als Hauptausgabeposten erscheint. Es ward immer und bei jeder Gelegenheit getrunken, und selbst die Verhafteten kamen in dieser Beziehung nicht zu kurz; so erhielten sie z. B. vom 1. December 1628 bis 4. Januar 1629 1 Eimer 17 Maas Wein, vom 4–17. Januar 1 Eimer 19 Maas etc. (3½ Mergentheimer Eimer sind gleich einem württembergischen). Vor der Exekution empfingen die Hinzurichtenden noch eine gute Frühsuppe, das andere dabei anwesende Personal aber ein reichliches und gutes Frühmahl.

Die Kosten der Hinrichtung selbst waren sehr beträchtlich. Eine spezificirte Kostenrechnung über die Hinrichtung von vier am 8. November 1628 in Markelsheim erst geköpften und dann verbrannten Weibern gibt Folgendes an. Für jede Hingerichtete empfing der Centgraf (Ortsrichter) 2 fl. Zu vier Hexenröcken, in welchen die Verurtheilten verbrannt wurden, brauchte man 25 Ellen schwarz wollen Tuch, 24 Ellen schwarz kameelhaarene Börtlein, 5 Ellen rothe dergleichen; zum Umhängen des Scapuliers 8 Ellen Cannevas, welches zusammen 8 fl. 30 kr. kostete. Der Pater Prior der Capuziner empfing 7 Ellen grau englisch Tuch zu einem Mantel – 16 fl. 48 kr.; sein spanischer Rock wurde mit fliegenden Aermeln versehen und ganz verbrämt – 2 fl. 12. Vier Bänke und ein roth angestrichener Stuhl 1 fl. 12. Dem Wagner wurden 24 kr. für Stangen, dem Schmied für Feuerschaufeln und starke Hacken 2 fl., dem Seiler für 10 Pfund Harz und Stricke 4 fl., für 5 Klafter Brennholz, einen Wagen Stroh nebst Fuhrlohn und Transport der Malefikanten – 13 fl. bezahlt; dem Wirth in Markelsheim, für Zehrung des Gerichts und der Wachmannschaft – 12 fl.; zwei Trabanten, zwei Leibschützen, dem Tambour und Pfeifer 3 fl., dem Nachrichter für gütliche und peinliche Fragen, Hinrichtung mit dem Schwert und Verbrennen der Leichname zu Asche und Transport der Asche in’s Wasser 14 fl. 30 kr.; für eine Büchse mit Menschenschmalz, damit der Malefizschreiber seine Arme schmieren könne, 1 fl.; endlich erhielt der Apotheker Nachtrab in Mergentheim, dessen Frau später auch als Hexe verbrannt wurde, für Rauchpulver, Zimmtwasser, Oel u. dgl. 23 fl.

(Schluß folgt.)
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 999. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_von_Rath_Hexenprozesse.pdf/27&oldid=- (Version vom 1.8.2018)