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und übergiebt ihnen die Macht und das Amt Sünde zu vergeben und zu behalten.

 2) Die Absolution ist das auf Erden erschallende Echo der Rechtfertigung des Sünders, die GOtt im Himmel spricht. Hat der heilige Geist durch’s Werk der Erleuchtung den Sünder so weit gebracht, daß er wahrhaftig die Schrecken des Gewissens fühlt und seine Zuflucht in wahrem Glauben allein zum Gekreuzigten nimmt, so erklärt ihn GOtt im Himmel für gerecht, d. i. für frei und ledig von allen Sünden. Er thut’s aus Gnaden um Christi willen – und solche Freisprechung GOttes wird dem Sünder auf Erden kundgethan durch das Wort der Absolution – und diese nimmt der Sünder an allein durch den Glauben, und so wird ihm das Herz stille. Er ergreift das Leben, und der Tod muß von ihm weichen.

 3) Wir unterscheiden aber eine dreifache Sündenvergebung: a. Wenn ein Christ einen andern persönlich beleidigt hat, so soll der Beleidigte vergeben und ein versöhnlich Herz zeigen. b. Wenn ein Glied einer Christengemeinde durch öffentliche grobe Sünden und Laster der Gemeinde Ärgernis gegeben hat, so soll dasselbe, wenn keine Buße eintritt, aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Thut der Sünder Buße, so nimmt ihn die Gemeinde wieder auf und vergiebt