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Gebet des Vater-Unsers dem Täufling der Segen dieses Evangeliums zugewendet. b. In der Konfirmation sind es die Kräfte und Gaben des heil. Geistes, welche auf die Fürbitte der Kirche im Glauben unter Handauflegung den Konfirmanden zugewendet werden. c. In der Absolution wird die Hand aufgelegt und damit der Vergebungssegen (Friede, Reinigung und Stillung des Gewissens) dem bußfertigen Konfitenten mitgeteilt, daß er nun nicht zweifeln kann: ihm gelte persönlich, was Christus Allen erworben hat. d. Auch bei der Kopulation christlicher Brautleute kommt die Handauflegung in Anwendung und es wird damit der Segen, den GOtt dem Ehestande verordnet hat, den beiden Kopulanden zugeteilt, damit sie die Gewißheit haben, sie seien durch GOtt einander vertraut. e. Bei der Ordination oder Priesterweihe wird vom Oberhirten oder einem andern damit beauftragten Amtsträger dem Ordinanden die Hand aufgelegt, wodurch das göttlich gestiftete Amt samt seiner Vollmacht der betreffenden Person als von Christo selbst übertragen wird. f. Auch bei dem amtlichen Gebet mit dem Einzelnen (Gesunden, Kranken, Angefochtenen) wird die Hand aufgelegt, um des Gebetes Inhalt zuzueignen. g. Endlich wird auch allerlei Segnung, vorab der aaronitische Segen, durch welchen GOtt Seinen Namen auf Sein Volk