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und zu, und besorgt auch die Auszahlungen für den Chausseebau. – Der Fürstliche Forstmeister wacht über die Gerechtsame der F. Waldungen, und beschäfftigt sich mit Verrechnung der daher fließenden Einnahme mit der Aufsicht über die Jagden und Forstlehen. – Der Zöllner besorgt das Zollwesen für den Fürsten und die Stadt. – Der Domprobsteykastner hat die Einkünfte des Domcapitels, dessen Zehenten und Lehen in dieser Gegend beträchtlich sind, unter sich. – Der Spitalverwalter besorgt die Angelegenheiten des Spitals. Diese Stelle sollte nach der Stadtordnung dem jedesmahligen Stadtrichter zugelegt seyn. Allein auch dieß wurde durch Eingriffe in die städtischen Gerechtsame abgeändert. – Dem Bau- und Caserneninspector, der unter der Fürstlichen Obereinnahme und unter dem Hofkriegsrath steht, ist das Bauwesen der Vestung und Casernen, die Verwaltung zur Unterhaltung und Verpflegung des Militairs übergeben. – Der Stadtphysikus ist zugleich auch Garnisonsphysikus, und wird zur unentgeldlichen Besorgung der armen Stadt-Kranken aus dem Spital und andern milden Stiftungen besonders besoldet. – Der Obleyer besorgt die Einkünfte des hiesigen Canonicatstifts. –