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 Darnach werden wir auch Jak. 5, 14–18 zu verstehen haben. Was da empfohlen wird, darf als die ordentliche und regelmäßige Weise der Krankenbehandlung in den apostolischen Gemeinden angesehen werden; es wird aber auch bei den Gebeten der Ältesten in manchen Fällen eine abweisende Antwort des HErrn nicht ausgeschlossen gewesen sein, so wenig als bei St. Paulus; ein σώζεσθαι und ἐγείρεσθαι, d. h. ein gerettet und aufgerichtet werden, konnte aber bei dem Leidenden gleichwohl erfolgen, wenn auch keine äußerliche Heilung eintrat, indem sein etwa schwach gewordener Glaube gesundete und der Leidende innerlich aufgerichtet ward. Jedenfalls wurde er aufgerichtet, wenn das Bewußtsein von Sünden ihn niederdrückte, welches erfahrungsmäßig ebensosehr die Heilung durch die innerlich vorhandene Unruhe erschwert, als die Befreiung von dieser inneren Last die Genesung zu befördern im stande ist. Übrigens ist jede Krankheit eine Aufforderung zur Demütigung vor Gott und zur Bitte um Gnade. Diese, so zu sagen geistliche Behandlung der Krankheit von innen heraus, scheint die Grundlage der ganzen Anweisung zu sein nach v. 16. – Freilich ist diese apostolische Praxis in unsern Gemeinden nicht ohne weiteres wieder einzuführen. Dazu gehören apostolische Gemeinden und eine Blüte geistlichen Lebens, wie sie in jener Zeit zu finden war. Aber das Wesentliche davon kann überall, wo Glaube ist, wieder in Übung gesetzt werden. Der Arzt brauchte beim Wiederaufleben dieser Praxis nicht außer Wirksamkeit gesetzt werden, wie das durch die Heilungen des HErrn und seiner Apostel allerdings geschah, denn wir haben es Jak. 5 nicht mit Wunderheilungen zu thun, nicht mit einem außerordentlichen Handeln, sondern mit dem ordentlichen. Und da ist weder der Gebrauch des Arztes noch der Arznei verboten, die ja beide von Gott gegeben und anerkannt sind (Jer. 8, 22; Luk. 5, 31; Kol. 4, 14; Hes. 47, 12; Apok. 22, 2). Ist doch auch Hiskias Glaubensgebet erhört und er selber dann doch durch ein ärztliches Mittel geheilt worden, Jes. 38. Etwas anderes ist es, wenn kein menschliches Mittel anschlagen will und der Christ sich an die Verheißung 2. Mos. 15, 26 erinnert und nun vom HErrn unmittelbar Hilfe sucht, ihn auch nicht vergebens anruft.

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 Gebetsheilanstalten sind denkbar, wo sich eine besondere Gabe der Heilung oder des Gebetes findet. Doch wäre da das Wort zu beherzigen: Umsonst habt ihr es empfangen, umsonst gebt es auch. Es müßte Vorkehrung getroffen werden, daß das Anstaltliche nicht in das Geschäftliche übergeht. Die richtige Gebetsheilanstalt finden wir Jak. 5 angegeben,