Seite:Friedrich Bauer - Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage.pdf/311

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 In der Entwicklung der Kirche kommt auch in Betracht das Verhältnis zum Staat. Seit Konstantin ist die Kirche Staatskirche geworden. Die Hierarchie stellt an den Staat die Forderung, daß er ihren Zwecken diene, sei es, daß sie die Unterwerfung des irdischen Gemeinwesens verlangt, wie die römische Kirche thut, sei es, daß sie mit demselben zu einem untrennbaren Ganzen verschmilzt, so daß sie ihre Selbständigkeit dem Staat gegenüber verliert, der Staat aber andrerseits kirchlichen Charakter bekommt.

 Die Reformation hat, soweit sie durchdrang, der Hierarchie ein Ende gemacht, die Selbständigkeit der beiden Gemeinschaften wenigstens theoretisch sichergestellt. Sie vermochte aber nicht die Episkopalverfassung gereinigt in ihr Leben mit herüberzunehmen, weil die Bischöfe im allgemeinen widerstanden. Auch war sie in Gefahr, der Einseitigkeit der Hierarchie eine andere gegenüberzustellen und in der unterschiedslosen Gemeinschaft der Gläubigen die Kirche zu sehen (Luthers Brief an die Böhmen). Im übrigen sind in der Reformation die Grundlagen der alten Kirchenverfassung wieder hergestellt.

 Zum Staat hat die evangelisch-lutherische Kirche verschiedene Beziehung. Die Reformation hat die Staatskirche von der vorreformatorischen Zeit übernommen, ja sie hat bei dem Mangel all einer höheren Autorität den Landesherrn zum summus episcopus gemacht, zu einem Notbischof. Aber seitdem der Staat sich den Übergriff bekenntniswidriger Union verschiedener Kirchen erlaubt hat, gibt es auch vom Staat freie evangelische Kirchen in Deutschland; desgleichen solche durch die Besonderheit der äußeren Verhältnisse in außereuropäischen Ländern, besonders in Nordamerika. Aber auch diese Kirchengemeinschaften haben es nicht zur Wiederherstellung der Episkopalverfassung gebracht, zum Teil schon deswegen nicht, weil in Weiterverfolgung der Gedanken des Briefes an die Böhmen das Schwergewicht bei der Kirchenverfassung in die Gemeinde gelegt wurde (missourische Richtung). Hier wird auch die Beziehung ersichtlich, welche zwischen Gemeindeverfassung und Kirchenverfassung besteht. Alle die freien Kirchenbildungen haben sich für die sogenannte Synodalverfassung entschieden, welche der Episkopalverfassung am nächsten kommt. Das Präsidium derselben, namentlich wenn es eine gewisse Stetigkeit erlangt, nähert sich der bischöflichen Leitung im protestantischen Sinn. Der naturgemäße Zusammenschluß der Gemeinden findet seine Vertreter in ihren Pastoren, welche in ihren Vereinigungen die Synode bilden, die ihr biblisches Vorbild in dem