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 d) Das Beichtinstitut ist nicht ein Gebot Gottes, sondern ein Institut, welches die Kirche eingesetzt hat. Die Apologie pag. 166, 65 (vergleiche Augustana XXV. XII) zählt es zu den Menschensatzungen (traditiones) und sagt, sie seien nicht ein Gottesdienst, der nötig zur Seligkeit, doch soll man die Beichte nicht fallen lassen, conf. Aug. XI und XXV und zwar ist hier die Privatbeichte gemeint. Eine andere gab es damals nicht. Die sogenannte „allgemeine Beichte“ ist neueren Ursprungs. Was die Reformation an dem Institut der Beichte beseitigt hat, ist das Römische daran, der Beichtzwang, die Forderung, alle wissentlichen Sünden aufzuzählen und die aufgelegte Genugthuung zu leisten (satisfactio). Das ganze Beichtinstitut, das ältere und das gereinigte in der lutherischen Kirche, ist eine freie Bildung der Kirche, die aber mit einer gewissen inneren Notwendigkeit aus der großen Veränderung hervorgegangen ist, wodurch die Kirche aufhörte, Bruderkirche zu sein (s. u.).

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 Die Symbole weisen aber weiter auf einen göttlichen Grund hin, nämlich auf die privatam absolutionem, die festgehalten werden soll, conf. Aug. XI, und um deretwillen auch die Beichte beibehalten wird, Apol. 6, pag. 185. „Die Absolution ist schlecht der Befehl loszusprechen.“ „Gott hat den Aposteln die Gnadenexekution befohlen, diejenigen loszusprechen, die es begehren etc.“ Es ist also ohne Zweifel die Absolution ein göttliches Institut, Joh. 20, 22: „Nehmet hin den heiligen Geist (der im Amt, speziell im Schlüsselamt, wirksam ist, denn die allgemeine Ausgießung folgt später), welchen ihr die Sünden vergebt etc.“ Es ist den Aposteln und Dienern Christi befohlen, die Bußfertigen, die es begehren, zu absolvieren. Damit ist keinem Christen geboten, sich absolvieren zu lassen; das ist ein freier, offener, fließender Brunn des Heils, zu dem jeder Christ Zutritt hat. Wiederum ist den Dienern Christi auch Macht gegeben, die Sünde zu behalten, was zugleich ihre Pflicht ist. Binden und Lösen, das ist das göttliche Amt, das Christus zum Segen seiner Gemeinde gestiftet hat. Nun kann wohl möglicherweise die Ausschließung auch ohne Beichte geübt werden, aber die Absolution ist ohne Beichte nicht möglich. Daher kann man sagen, indirekt ist die Beichte mitgestiftet als die Voraussetzung der Absolution. Die Absolution ist die verkörperte Rechtfertigung; so, kann man sagen, ist die Beichte die verkörperte Buße. Keine kann ohne die andere bestehen. Ohne Aussprache der Buße kann auch keine Zusprache der Vergebung erfolgen, wenn sie auch nicht notwendig in der gebräuchlichen