Seite:Friedrich Bauer - Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage.pdf/302

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Armen-, Krankenpflege, der allgemeinen christlichen Sitte) gewisse Grundlagen, an denen festzuhalten ist und die daher als Direktiven für die individuelle Gestaltung des Lebens dienen können und dienen sollen. Man könnte diese Grundlagen eine göttliche Kirchenordnung nennen (Löhe, Neue Aphorismen § 6 u. ff.) im Unterschied von den durch Menschen festgesetzten eigentlichen Kirchenordnungen. Die Kirchenordnung hat den Zweck, das äußere Leben der Kirche zu ordnen, wie die Heilsordnung das innere Leben der einzelnen Glieder und des Ganzen regelt. Von der Einhaltung der letzteren hängt das ewige Heil der Seele ab, von der größeren oder geringeren Vollkommenheit und Güte der Kirchenordnung hängt das Wohlbefinden und die Förderung der Gemeinschaft in ihren äußeren Lebensfunktionen ab. Alles Leben, also auch das äußere Leben der Kirche, hat in sich ein Gesetz, das die Willkür und Regellosigkeit ausschließt. Das ist das Gesetz der inneren Notwendigkeit oder, was dasselbe ist, der Zweckmäßigkeit, und darin liegt das ordnende und gestaltende Prinzip. Die Freiheit kann der Ordnung nicht entbehren.

.

 Da die Kirche Heilsanstalt ist und auch ihr äußeres Leben von der größten Bedeutung ist für ihr inneres Leben, da Gott die Kirche selbst geschaffen hat nach ihrer äußeren und inneren Seite, nach Leib und Seele, so hat er auch dafür gesorgt, daß der Vorgang ihrer Organisation von Männern geleitet wurde, welche nicht nur auf dem Gebiet der Heilslehre (Glaubens- und Sittenlehre), sondern auch in ihren der Organisation der Kirche dienenden Anordnungen vom heiligen Geist geleitet waren; sie, die ersten, vornehmsten und erleuchtetsten Glieder, sind auch die weiteren Baumeister und Leiter der Kirche, 1. Kor. 7, 40; 3, 10; 4, 1; denn den Grund der Kirche hat Christus der HErr in der Erwählung der Apostel selber gelegt. Ihre Anordnungen und Einrichtungen erweisen sich als die zweckmäßigsten, so daß man bessere nicht erfinden kann. Ihrer Herkunft nach sind es teils unmittelbare Gebote des HErrn, 1. Kor. 14, 37, teils sind es von den Aposteln aus der ihnen mitgeteilten besonderen Erleuchtung heraus getroffene Verfügungen, wie z. B. die über Einsetzung der Amtsträger. – Richtpunkte für das kirchliche Leben sind auch zu entnehmen dem kirchlichen Handeln der Apostel. Es ist maßgebend, weil es eine besondere göttliche Sanktion für sich hat. Hieher gehört die Einrichtung des Kultus, der kirchlichen Armenpflege. Die Apostel sind Autorität, und die Kirche aller Zeiten hat die apostolischen Ordnungen als verbindend