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 2. Des Christen Hauptrücksicht aber ist die auf das eigene Seelenheil. Auch einen an sich erlaubten Genuß, auch eine an sich unsündliche Handlung muß der Christ unterlassen, wenn beides für ihn eine Gefahr zur Versuchung, mithin eine nächste Gelegenheit zur Sünde einschließt. Wenn also einer weiß, wo seine schwache Seite ist, seine Versuchbarkeit liegt, wenn er weiß, von woher ihm Gefahren drohen, so muß er die Gelegenheit zu der betreffenden Sünde doppelt meiden (Bileams Verlangen nach irdischem Gut; Dina in Sichem; dagegen Joseph in Potiphars Haus); denn die Freiheit darf nicht mißbraucht werden zu einem Anlaß und Ausgangspunkt für die Sünde (Gal. 5, 13; 1. Petr. 2, 16). Auch das an und für sich Erlaubte muß, wo es Gelegenheit zur Sünde gibt, pflichtmäßig unterlassen werden; z. B. das Tanzen ist an und für sich keine Sünde, aber in der Weise, wie es getrieben wird, ist es oft nächste Gelegenheit oder Reizung zur Sünde. Joseph hätte, da er über das ganze Haus gesetzt war, sich in allen Räumen aufhalten können; aber weil er wußte, was Potiphars Weib für Pläne hatte, beschränkte er seine Freiheit. Es gilt die göttlichen Warnungen beachten, was Salomo unterließ und fiel, 1. Kön. 11, 1–13. Hier also gilt das Wort des heiligen Apostels: „Ich habe es alles Macht, aber es frommt nicht alles.“ Oft täuscht sich der Mensch hierin selbst, absichtlich oder unabsichtlich; da wird dann der Gebrauch der Freiheit zum Mißbrauch.

 3. Es gilt auch Rücksicht auf den Nächsten zu üben, die da besteht in der sorgfältigen Vermeidung alles dessen, wodurch der Anstand, die Schicklichkeit und vor allem das Gewissen des Nächsten verletzt wird, was durch Handlungen geschieht, die der andere für ethisch verboten erachtet, so daß er irre wird an dem, der ihm das Beispiel gibt oder selbst, aber mit bösem Gewissen, die Sache nachmacht, 1. Kor. 8, 9–13; Röm. 14. Das enge Gewissen der Schwachen soll geschont werden, daß der Bruder nicht verloren gehe. – Die genannten Rücksichten fordern eine Beschränkung im Gebrauch der Freiheit. Es gibt auch solche, die sie empfehlen; da handelt es sich um Förderung der Zwecke des Reiches Gottes, 1. Kor. 9, 12; Matth. 19, 12, oder des eigenen geistlichen Lebens, 1. Kor. 7, 32–34.

 Die Königin aber, die auf diesem wie auf allen ethischen Gebieten herrscht, ist die Liebe zu Gott, zum Nächsten, zu sich selbst. Auch hier heißt es: „Die Liebe ist des Gesetzes Erfüllung“, Röm. 13, 10. Auch ein unwichtiges Ding, eine gleichgültige Handlung bekommt einen