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wird, wie in der römischen Kirche, so ist das nicht vom Übel; doch wird die Kirche immer die Erfahrung machen, je mehr Gunst sie von Seite des Staates genießt, desto abhängiger ist sie von ihm. Es gilt in gewissem Sinn auch hier: Quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentes.

 Das Kirchenrecht macht eine besondere Wissenschaft aus, die gleiches Interesse für Theologen und Juristen hat. Es gibt allgemeine Bestimmungen, wie sie sich im „corpus juris canonici“ finden, die für alle Konfessionen gelten. Wenn Luther das corpus juris canonici verbrannt hat, so war das eine einseitige Handlung, richtig insoweit, als die Bestimmungen des Kirchenrechts, also menschliche Satzungen, dem Worte Gottes gleich- und gar darüber gestellt wurden, unrichtig und voreilig aber insoweit, als man später wieder zu denselben Grundlagen des Rechts zurückkehren mußte und insofern als diese Sammlung bei allem Papistischen, das ihr beigegeben ist, eine mehr als tausendjährige Erfahrung der Kirche enthält und ein Zeugnis ist ihrer Weisheit, eine fortwährende und unentbehrliche Grundlage aller kirchlichen Rechtsverhältnisse und Einrichtungen für alle Zeiten. Es ist daher auch die Grundlage für das protestantische Kirchenrecht, wiewohl wir unsere eignen Rechtsbestimmungen haben und jedes Land insonderheit noch solche hat. Für Deutschland gilt der westfälische Friede 1648 als rechtliche Grundlage, und die kirchenrechtlichen Festsetzungen in den Verfassungen und Gesetzbüchern der einzelnen Länder. Insofern hat jedes Land sein besonderes Kirchenrecht, ja jeder Ort hat sein besonderes Recht in dieser Beziehung.

 b. Das Verhalten des Christen in der Kirche in betreff des Rechtsbestandes der Kirche in dem betreffenden Land und am betreffenden Ort.

 Es gilt da, Gut und Recht der Kirche auf alle Weise zu schützen, gewissenhaft zu bewahren und zu vermehren, namentlich ist es Pflicht derer, denen diese Sorge berufsmäßig obliegt, wie den Geistlichen und den Gliedern der Kirchenverwaltung in der Gemeinde. Denn wiewohl die Kirche gleich ihrem Herrn meistenteils arm ist und in ihrem Rechte nur zu sehr geschmälert wird, so hat sie doch durch Gottes Gnade auch Macht und Einfluß gewonnen und zum Segen und zur Förderung des Reiches Gottes gebraucht. Denn ohne Mittel und Recht ist die Kirche sehr gehemmt, doch darf sie ihr Vertrauen nicht darauf setzen, sondern muß gefaßt und bereit sein, um der Wahrheit willen auch alle