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Haus müssen sich gegenseitig unterstützen.“ „Die Schule kann eine heilsame Rückwirkung durch die Kinder auf das Haus ausüben.“ „Herrscht ein schlechter Geist in der Schule und bei den Lehrern, so folgt ein großes Verderben des Volks.“

 c. Das Verhältnis der Geschwister zueinander ist ein Verhältnis der Gleichordnung, wenngleich Alter, Befähigung etc. einen gewissen Unterschied unter den Geschwistern begründen. Weil sie alle eines Ursprungs sind, so ist ihnen Liebe zu den Eltern und untereinander angeboren. Sie muß aber auch, wie alle natürliche Neigung, erst durch Unterstellung unter einen höchsten Lebenszweck eine sittliche Bedeutung gewinnen und zur Tugend werden. Wenn die geistliche Bruder- und Schwesternschaft zum Vorbild genommen wird, dann wird das geschwisterliche Verhältnis erst christlich verklärt. Doppelt lieblich und schön ist das geschwisterliche Verhältnis, wenn es mit der geistlichen Bruder- und Schwesterschaft sich verbindet (Petrus und Andreas, Johannes und Jakobus, Lazarus und seine Schwestern). Alle geschwisterliche Liebe muß sich auf Achtung gründen, wenn sie sittlicher Art sein soll, auf ein Lieben im Geiste Christi, wenn sie christlich sein soll. Natürliche Abneigungen werden auf diese Weise überwunden, und das Zusammenleben solcher wird zu einer Übungsschule der Selbstverleugnung.

 5. Die Erweiterung der Familie.

 a. Durch Aufnahme helfender Kräfte in die Hausgemeinschaft: Dienstleute. – Dies geschah im Altertum durch die Sklaven, ein Verhältnis, das in manchen Ländern noch besteht. Die Sklaverei ist ein die Würde des Menschen entehrendes Verhältnis; doch hat sie Gott zugelassen, und das Christentum hat dieses Verhältnis nicht mit Gewalt abgethan, sondern es dem Geiste des Evangeliums überlassen, es allmählich zu beseitigen (1. Kor. 7, 20. 21). Als Christen können und sollen die Sklaven ihren Stand herrlich zieren (Eph. 6, 5. 7; Tit. 2, 9. 10; 1. Petr. 2, 18. 19), besonders durch Gehorsam und Treue.

 Aber auch die Herren sollen ihre Sklaven menschlich behandeln, und wenn sie Christen sind, können sie ihren Stand erträglich und leicht machen, Eph. 6, 9; Kol. 4, 1. Das Heidentum weist eine grauenvolle Behandlung der Sklaven auf (Dupanloup, Über die Barmherzigkeit).

 Ganz anders ist die Stellung der freien Dienstleute, zumal in christlichen Familien und Staaten. Dieses Verhältnis beruht auf einem Mietvertrag; aber solange dieses Verhältnis besteht, bestehen im wesentlichen dieselben Pflichten des Gehorsams und der Treue wie bei den