- 2. Das Freiwilligsündigen trotz des Vollbesitzes.
- 3. Die Unfähigkeit, zur Buße erneuert zu werden.
Da ist eine sittliche Zerstörung im Menschen vorgegangen, daß die Reue nicht möglich ist. Wer Schmerz und Scham empfindet bei der Sünde, hat sie noch nicht begangen. Wo aber einer frei sündigt, in Feindschaft gegen Gott in die Sünde geht, so ist dies bei demselben nicht möglich, ohne daß der Prozeß der Verhärtung und Verstockung vorangegangen ist; daraus einesteils und andernteils aus dem Umstand, daß es nach Hebr. 10, 26 für solches Sündigen kein Opfer mehr gibt, erklärt sich die Unmöglichkeit der Wiedererneuerung zur Buße (cf. Hunnius, Glaubenslehre c. 11, § 237 etc.).
6. Die Folgen, die sittlichen Folgen dieser Hingabe an das Böse sind, daß das göttliche Ebenbild und das, was als Rest vorhanden war, in ein immer häßlicheres und abscheulicheres Bild sich verwandelt und zuletzt ganz eine Fratze des Teufels wird. Damit wird der Mensch zugleich entmenscht, d. h. er verliert alles menschlich und natürlich Gute und Schöne. Er ist dem zeitlichen und ewigen Verderben preisgegeben, das ist die positive Strafe. Die Sünde hat eine grauenvolle Tiefe und der Abgrund der Hölle thut sich schäumend auf, ihn zu verschlingen, der ein Kind der Hölle ist. Ewige Schmach und Schande warten seiner.
Die Betrachtung tritt aus der zentralen Einheit des inneren Lebens heraus in die Mannigfaltigkeit der Lebensverhältnisse und in den Umkreis des Lebens. Es kommen die verschiedenen Objekte
Friedrich Bauer: Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage. Selbstverlag der Missionsanstalt, Neuendettelsau 1904, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_Bauer_-_Christliche_Ethik_auf_lutherischer_Grundlage.pdf/151&oldid=- (Version vom 31.7.2018)