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Leopold I.: Friedens-Instrument zwischen Den Kayser und dem Reiche und den Aller-Christlichsten Könige Zu Ryswick in Holland den 30. Octobr. Anno 1697. aufgerichtet |
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Zwischen Lotharingen / denen Gebiethe Mez / Tull und Verdun / soll es bey dem alten Gebrauche und Freyheit der Commercien bleiben / und künfftig beyderseits erhalten werden.
Gleichergestalt sollen auch die Vergleiche so ehemahls zwischen denen Allerchristlichsten Königen und Herzogen von Lotherigen auffgerichtet / in vorigen Krafft und Vigeur bleiben.
Dem Herrn Herzoge und dessen Brüdern / soll nach geschehener restitution frey stehen / das Recht welches Sie in unterschiedenen Sachen praetendiren / durch gehörige Mittel und Wege zu verfolgen / aller Urtheile ohngachtet / welche man in Ihrer Abwesenheit und ohne Ihrer Anhörung auch wolle verlesen haben.
In denenjenigen allen / welches hier nicht ausdrücklich anderst ist bedungen worden / soll auch in Ansehung des Herren Herzoges und dessen Landen und Unterthanen beobachtet werden / was in gegenwertiger Friedens-Handelung insonderheit §. Es sollen auch alle und jede etc. § Sobald gegenwärtiges Friedens-Instrument etc. und § Und damit beyderseits Unterthanen etc. / verwilliget worden / gleich als wenn es alles von Worte zu Wort hieher gesetzet wäre.
Der Herr Cardinal von Fürstenberg soll in alle seine Rechte / Lehn- und Erb-Güther / beneficien / Würden und praerogativen / welche die Fürsten und Glieder des Heyl. Röm. Reichs haben und geniessen / so wohl in Ansehung des Bischofthums Straßburg auf der rechten Seite des Rheins / als der Aptey Staveln und anderer Oerther völlig wieder eingesetzet werden. Es soll auch desselben Vettern und Oheimen so Ihme angehänget / wie auch seine Bediente der allgemeinen Amnestie und Abthuung alles dessen was entweder mit Worten oder in der That geschehen / und auf einige Weise wieder Ihn / oder Sie decretiret worden / geniessen. Und soll weder Er selber / noch seine Erben / Vettern oder Oheime und Bediente wegen der Erbschafft des verstorbenen Herrn Chur-Fürsten Maximiliani Heinrici von denen Herrn Chur-Fürsten von Cöllen oder Bayern / derer Erben oder jemand anderst / in Anspruch genommen werden / Wie hergegen der Herr Cardinal / oder dessen Vettern / Oheime und Angehörige nicht sollen befuget seyn / ichtwas auf einige Weise von denen Herren Chur-Fürsten oder
Leopold I.: Friedens-Instrument zwischen Den Kayser und dem Reiche und den Aller-Christlichsten Könige Zu Ryswick in Holland den 30. Octobr. Anno 1697. aufgerichtet. , 1697, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedens-Instrument_zwischen_Den_Kayser_und_dem_Reiche_und_den_Aller-Christlichsten_K%C3%B6nige_Zu_Ryswick_in_Holland_den_30._Octobr._Anno_1697._aufgerichtet.pdf/17&oldid=- (Version vom 1.8.2018)