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Leopold I.: Friedens-Instrument zwischen Den Kayser und dem Reiche und den Aller-Christlichsten Könige Zu Ryswick in Holland den 30. Octobr. Anno 1697. aufgerichtet |
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Es soll auch Se. Allerchristlichste Majestät das Schloß Bitsch nebst allen Zugehörigen / wie nicht weniger das Schloß Homburg restituiren / wenn die Vestungen / so in Zukunft nimmer wieder sollen auffgeführet werden / demoliret worden / wiewohl also / daß denen Schlössern und was dazu gehöret / oder Städten keine Schade zugefüget / sondern frey und unbeschädiget gelassen werden.
Es soll auch ferner vor den Herrn Herzog mit gelten / was im vierdten Artickul von Unionen und Reunionen verwilliget worden / eben als wenn es hier von Worte zu Wort wiederholet were / wo und auf was Weise dieselben auch gemachet worden.
Es behält aber Se. Allerchristlichste Majestät Ihr die Vestung Saar-Louis nebst einer halben Meile in Umfange vor / welche von den Königlichen und und Lotharingischen Commissarien soll abgemessen werden / mit aller Superiorität und Ober-Herrschafft / beständig zu besitzen.
Es soll auch die Stadt und Amt Langewick / mit aller Zugehörigen / Superiorität und Ober-Herrschafft den Allerchristlichsten Könige / und dessen Erben und Nachfolgern / jederzeit Erb und eigen verbleiben / also / daß der Herr Herzog mit dessen Erben künfftig nichts eigenthümliches an denselben praetendiren können. Allein es soll Se. Allerchristlichste Majestät dem Herrn Herzoge an statt desselben / in einer aus dreyen Bischoffthümern / ein ander Amt gleicher Grösse und Werths / worüber ermelte Commissarii sich vergleichen sollen / geben. Und soll so wohl der Herr Herzog / als dessen Erben und Nachfolger dasselbe Amt so der Allerchristlichste König mit den Herrn Hertzoge dagegen verwechselt jeder Zeit / mit aller Superiorität und eigenthümlichen Rechten beständig geniessen.
Die Königliche Arméen sollen allezeit nach den Grentz-Oerthern einen freyen und ungehinderten Durchzug durch des Herrn Herzog Gebiethe haben / wiewohl / daß es allemahl zu rechter Zeit vorher angekündiget werde / und die durchziehende Arméeen nicht ins Land streiffen / oder einigen verborgenen Aufendhalt suchen / sondern die gewöhnliche und kürtzeste Landstrasse ziehen / und den Durchzug auffs möglichste beschleunigen / keine Gewaltthätigkeit oder Schaden einigen des Herrn Herzogs Oerthern oder Unterthanen zufügen / und den Proviant / oder wessen sie sonsten benöthiget seyn
Leopold I.: Friedens-Instrument zwischen Den Kayser und dem Reiche und den Aller-Christlichsten Könige Zu Ryswick in Holland den 30. Octobr. Anno 1697. aufgerichtet. , 1697, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedens-Instrument_zwischen_Den_Kayser_und_dem_Reiche_und_den_Aller-Christlichsten_K%C3%B6nige_Zu_Ryswick_in_Holland_den_30._Octobr._Anno_1697._aufgerichtet.pdf/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)