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nimmer wieder auffgeführet werden / jedoch daß das Schloß Trarbach in vorigen Zustande bleibe / und nebst der Stadt und allen Zugehörigen denen vormahligen Einhabern völlig wieder eingeräumet werde.

XXVI.

 Auff gleiche Weise sollen auch die Vestungen des Schlosses Kürburg / welche Se. Allerchristlichste Mejstät bauen lassen / demoliret werden / nach deren demolition das Schloß nebst der Stadt Kirn / wie nicht weniger alle übrige Güther so den Fürsten von Solms[1] und dessen Oheimen / denen Rhein Graven und Wild-Graven zugehören / nahmentlich auch das Fürstenthum Solms / und das übrige denenselben wieder eingeräumet werden / mit allen denen Rechten und Weise zu besitzen / wie Sie dieselben besessen ehe es eingenommen / und durch gegenwärtigen Frieden beschlossen worden.

XXVII.

 Eben so soll es auch mit Zerstörung der Vestungen so von Se. Allerchristlichsten Majestät bey den Schlosse Ebernburg auffgeführet / gehalten / und denen Freyherren von Sickingen nebst andern Güthern / so Ihnen zugehören / von beyden Theilen wieder eingeräumet werden.

XXVIII.

 Weiln der Herr Herzog von Lothringen in diesen Kriege / mit Se. Kayserlichen Majestät verbunden gewesen / und in gegenwärtigen Frieden mit wollen begriffen seyn / so soll derselbe vor sich / seine Erben und Nachfolger in eine völlige und freye Besitzung derjenigen Länder / Oerther und Güther wieder gesetzet werden / welche desselben Vetter Herzog Carl[2] / im Jahr tausend sechshundert und siebenzig (als Sie von des Allerchristlichsten Königes Waffen eingenommen worden /) besaß / wiewohl mit Ausnahm derjenigen Veränderungen / welche in folgenden Articuln sollen erkläret werden.

XXIX.

 Insonderheit soll Se. Allerchristlichste Majestät dem Herren Herzoge die alte und neue Stadt Nanci / mit allen Zubehörigen / wie auch denen Gestücken / so in der alten Stadt / bey Eroberung derselben / darinne gefunden worden restituiren / wiewohl mit dem Bedinge / daß alle Wälle und Vestungen der Alten / wie auch die Thore der neuen Stadt ohnbeschädiget sollen gelassen / dieser Wälle und Vestungen aber / wie auch nicht weniger die eusersten Vestungen auff Se. Allerchristlichsten Majestät Unkosten demoliret / und niemahls wieder auffgebauet werden; ohne daß der Herr Herzog und dessen Nachfolger die neue Stadt mit einer einfachen und ohne Abschnitten

gemachten Maure nach eigenen Gefallen umführen könne.

  1. Schreibfehler der Vorlage: gemeint ist der Fürst von Salm.
  2. Karl IV.