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Obersyndico Surland erhaltenen Schreibens zu den Chur-Mayntzischen begeben und insonderheit den Kanzler von Bentzel dahin zu disponiren gesuchet, dass er in dem neuen Aufsatz der Capitulation[1] für sich selbst und ohne diese Sache weiter zu rühren oder in Umfrage zu bringen das Wort Freyheiten noch hinzuthun möge „und ist mir Hoffnung gemachet, dass dieses wordt auf jetzt gedachte weise noch solle beygerücket werden, und wird solchemnach die für die Stadt Hamburg geführte intention dadurch in der that selbst und, soweit sie in der Capitulation bewerkstelliget werden kan, erreichet seyn.“ Am 16. Januar konnte Münchhausen melden[2], das Vorhaben in dem Art. VII der WC. bey dem passu wegen der Hansee-Städte das Wort Freyheiten mit anzufügen, sei geglückt, ohne dass es von jemanden wäre attendiret worden. In der definitiven Fassung der WC. steht sogar noch ein Wort mehr, als Münchhausen angab. Hinter Schiffahrt und Handlung (oben S. 145) ist: Rechten und Freiheiten eingeschoben. Der Mainzische Kanzler, Joh. Jac. Joseph von Benzel (Benzler), war wie am Hofe zu Mainz so auch während des Wahlconvents eine wichtige Persönlichkeit. Dass er in der Hannoverschen Rechnung über die Kosten der Wahlgesandtschaft von 1741/42 mit einer Gratification von 1000 Thalern verzeichnet steht, mag nebenher erwähnt werden[3].

Die Reichspublicisten, die nichts von dem Wege wissen, auf dem die Einzelheiten in die WC. gelangt sind, begnügen sich den Wortlaut des Artikels mit dem ihnen bekannten Vorschlage der Hamburger (oben S. 144) zu vergleichen. Olenschlager ist der Meinung[4], es sei völlig dem Ansuchen der Städte Platz gegeben und demnach die Stelle der WC. nach Maßgabe der an die Kurfürsten gerichteten Bittschrift auszulegen. J. J. Moser sieht schärfer zu[5]. Er bemerkt die Auslassung des Prädicats Reichsstädte, „um dessen Erlangung es vielleicht au fond bei der ganzen Sache zu thun wäre“; auch „dass das Wort Freiheit an ein ganz ander Ort


  1. d. h. in der für die zweite Lesung bestimmten Redaction.
  2. Diarien II 64b.
  3. Cod. ms. Munchh. 18 (W. Meyers Verz. III 254) S. 451.
  4. Gesch. des Interregni IV 423.
  5. N. StR. IV (1767) S. 1238.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_151.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)