Seite:Frensdorff Das Reich und die Hansestädte 150.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Rath von Haus ein Schreiben nach Frankfurt[1], das unter Hinweis auf die gefährlichen Absichten Dänemarks gegen Hamburg der Wahlgesandtschaft den Willen des Königs zu erkennen gab, „wasmassen von dem“, was bereits zur Conservirung der Hansestädte im Wahlconvente erreicht sei, „dahin jedoch mit grosser Behutsamkeit Gebrauch zu machen sey, dass die dänischen Absichten auf Hamburg dadurch abgewendet und die Stadt durch des neuen Kaysers und des Reichs assistenz in Sicherheit gesetzt werden möge.“ Diese schwerlich aus der eigenen Bewegung des Königs stammende, vermuthlich durch Einfluss der Hamburger hervorgerufene Weisung nöthigte den Minister, in der Sache nochmals vorzugehen. Die Aufgabe war schwierig; denn eine erneute Verhandlung im Wahlconvente, etwa bei der üblichen Revision der Monita, konnte nach Ansicht der Sachverständigen mehr schaden als nützen. Auch war sachlich nicht Alles zu vertreten, was die Hamburger wünschten. Namentlich erschien die Anrufung des Völkerrechts bedenklich. Nicht bloss dem Reiche konnte daraus leicht allerhand Weitläufigkeit mit auswärtigen Puissancen entstehen und zu Hamburgs Nachtheil ausschlagen, Münchhausen war auch zweifelhaft, „ob sothane clausul nicht zum praejuditz des Englischen commercii gereichen mögte.“ Er glaubte deshalb, es sei der Stadt genugsam prospiciret, wenn noch ihrer Freiheiten in der WC. gedacht würde. Die Aufnahme des sichernden Worts zu erlangen schlug Münchhausen einen ungewöhnlichen, aber doch nicht unerhörten Weg ein. Das Mittel bildete die Directorialgewalt von Kurmainz, vermöge deren es die WC. endgültig redigirte. Ich habe den Einfluss von Mainz auf die WC. früher an einem negativen Beispiel: in der Weglassung von Bestandtheilen angenommener Anträge, nachweisen können[2]. Hier kommt die positive Ergänzung hinzu: dass Kurmainz sich für berechtigt hielt, auch Zusätze zu den vom Wahlconvent angenommenen Schlüssen derselben WC. zu machen. Münchhausen berichtet darüber[3], er habe sich unter dem Praetext eines von dem


  1. Relationen der Wahlgesandtschaft (Cod. Münchh. 38, W. Meyers Ven. III 261) B1.105a.
  2. (Göttinger) Nachrichten a. a. O. S. 24.
  3. Relationen Bl. 103a vom 9. Jan. 1742.
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_150.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)