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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung

Unterschiede von der lutherischen nicht allein ihre ererbte Verfassung, sondern auch ihr ererbtes Bekenntniß behaupten. Sie bietet aber, wie von jeher, unserer Kirche die Hand und freut sich, wenn diese mit Absehen von den Lehrdifferenzen auf Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit ihr eingeht. Ueberall da wo die lutherische Kirche diese Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit der reformirten verfassungsmäßig eingegangen ist, da ist, wie in der Pfalz, Preußen, Nassau, Baden u. s. w., die Union eine vollzogene. Eine solche verfassungsmäßige Union existirt im diesseitigen Bayern nicht. „Die Landeskirche diesseits des Rheins – sagt der denkwürdige Oberconsistorialerlaß vom 19. Sept. 1851 – ist, die verhältnißmäßig nur sehr geringe Zahl der Reformirten und Unirten ausgenommen, eine auf dem geltenden Bekenntnisse ruhende, diesem in Lehre, Ritus und Verfassung treu anhängende evangelisch-lutherische Kirche. Eine Union und eine daraus hervorgehende Abendmahlsgemeinschaft zwischen Lutheranern, Reformirten und Unirten besteht in ihr weder grundsätzlich noch verfassungsmäßig noch faktisch. Es ist von Seiten der kirchenregimentlichen Organe in keiner Weise ein Schritt geschehen, der die lutherische Kirche zu einer Union mit der reformirten hinführen wollte oder zu einer derartigen Vermuthung gegründeten Anlaß geben könnte.“

 Nichtsdestoweniger nimmt das königl. Oberconsistorium in ebendemselben Erlasse nicht in Abrede, daß allerdings an einzelnen Orten Lutheraner, Reformirte und Unirte miteinander das h. Abendmahl genießen, mit dem Bemerken jedoch, daß dies „durchaus keine Union bezwecke, sondern als ein durch unvermeidliche Verhältnisse hervorgerufener und in allen protestantischen Ländern in und außer Deutschland überlieferter ausnahmsweiser Zustand zu betrachten sei und daß durch solche Ausnahmsfälle der lutherische Charakter der vaterländischen Kirche in seinem wesentlichen und grundsätzlichen Bestande in keiner Weise aufgehoben sei.“

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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/9&oldid=- (Version vom 10.11.2016)