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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung

Gemeine gleichwie mit einem Patienten einen Zustand hat, so muß auch mit derselben also umgegangen werden, daß sie nicht übern Haufen geworfen, sondern allgemach zu vollständiger Gesundheit des christlichen Glaubens gebracht werde. Und: „weil wir diese Kirche nicht mehr für eine ganz calvinische Kirche achten, sondern durch die heilsame Lehre des lutherischen Pfarrers die Zuhörer, wiewohl noch in großer Schwachheit, Christo zugeführet sollen werden und durch des Collegen Dienst der Kraft der h. Sacramente nichts abgehet, so soll dannenhero der lutherische Pfarrer mit den Seinigen neben andern Pfarrkindern zu Gottes Tisch zu gehen kein Bedenken tragen, obgleich der eine Theil solches h. Stifts von einem so nicht ihres Glaubens ist ihnen dargereicht wird.“ Dieses Gutachten setzt auf Seiten des Predigers voraus, daß er sich bei seiner Vocation ausdrücklich Freiheit des lutherischen Bekenntnisses ausbedungen habe und diesem gemäß die Leute wie in allen Artikeln christlicher Lehre, also auch in dem vom h. Abendmahl treulich unterweise, billigt aber eine auf Hoffnung unterhaltene gemischte Abendmahlsgemeinschaft: „Und weil der lutherische Pastor zweifelt, ob jemahls das h. Abendmahl durch einen lutherischen und calvinischen Prediger zugleich sei administriret worden, so haben wir dergleichen Fall vor wenig Jahren zu Marpurg in statu Ecclesiae presso gehabt, da eine geraume Zeit Herr Coletus, ein guter eifriger Lutheraner, und nach ihm Herr D. Corvinus neben einem calvinischen Collegen das h. Abendmahl ausgespendet. Denn weil die Kraft der h. Sacramente einig und allein hanget an den Worten der Einsetzung des Herrn Christi und nicht an dem Glauben und Beifall und Intention dessen, so an Wort und Sacramenten dienet, so ist auch den Sacramenten nichts benommen, wenn sie gleich von einem Falschgläubigen administriret werden, nur daß man sie nach Christi Wort und Einsetzung handele.“ Wenn man bedenkt, daß jene Gemeinde vom Patron ausdrücklich verlangt hatte, daß sie in

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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/40&oldid=- (Version vom 10.11.2016)