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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung

soll man „billig eine geraume Zeit lassen, bis sie durch tägliche Unterweisung und Ermahnung eines Besseren berichtet“ (Torgauischer Convent vom 11. Jan. 1620 ebend. 1, 629). Solche sollen nicht vom Tische des Herrn ausgeschlossen werden. „Nein, nein, sondern zuvor und ehe sie zur h. Communion gelassen, sollen sie in den Hauptstücken christlicher Lehre und im heilsamen gesunden Verstande der Worte der Einsetzung und vom seligen Nutz und Gebrauch des h. Abendmahl gründlich und treulich unterwiesen werden“ etc. (ebend. 1, 631). Dieselbe Anweisung geben die Kirchenordnungen sofern sie diese Frage berühren, z. B. die Churfürstliche Sächsische S. 314: „Die im Glauben vom heiligen Nachtmahl irrig werden, sollen die Pfarrherren mit dem Geiste der Sanftmuth aus Gottes Wort gründlich berichten und die gradus admonitionum mit denselben, wie auch andern, halten, wenn sie aus Gottes Wort nothdürftiglich unterrichtet werden.“ Die Kirchenordnungen bezeugen wie mit Einem Munde, daß die Pfarrer die reine Lehre vom hochwürdigen Sacrament fleißig predigen und erklären, daß sie die Gegenlehre widerlegen und davor treulich und ernstlich, doch mit gebührender Sanftmuth warnen, und daß sie solche, welche im Glauben irrig geworden, mit dem Geist der Sanftmuth unterrichten und vermahnen, sofern sie aber in ihrer irrigen Meinung verharren, die gradus admonitionum beobachten und dem Consistorio Anzeige machen sollen.

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 Ueberaus wichtig für die Erkenntniß der alten Praxis sind die beiden Vorgänge, auf welche sich die oben erwähnte Erklärung vom J. 1619 bezieht: die Wittenberger Concordia und das Religionsgespräch von Mömpelgard (Montbeillard). Als Bucer in seinem Gespräch mit Melanchthon zu Cassel sich einverstanden erklärt hatte mit der mündlichen Nießung im h. Abendmahl oder, was dasselbe ist, mit der wahrhaftigen Gegenwart des Leibes und Blutes Christi unter Brot und Wein, bot Luther den Straßburgern brieflich die Vereinigung an. Capito,

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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/36&oldid=- (Version vom 10.11.2016)