Seite:Franz Delitzsch - Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/35

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung

jeder für sich habe, gläube und bekenne, auch unzweifelich für die ewige und unwandelbare Wahrheit halte“ (Gutachten der Wittenberger Fac. vom 14. Okt. 1568 bei Dedeken 1, 634). Weshalb „Lutherus 1536 Bucerum, Capito etc. nicht zu unserer Kirchen-Communion verstattete, sie hätten denn ihre vorigen Irrthum in allen Puncten retractiret und unsere Lehre durchaus unterschrieben. Deme ao. Chr. 1586 gefolget Herzog Friederich zu Würtenberg, welcher die Gallos (d. i. die französischen Exulanten) auf ihr bloßes Ansuchen zu dieser Kirchen Communion mit nichten verstattet, es wäre denn vorhero unser Kirchen Bekenntniß von ihnen approbiret“ (Erklärung eines großstädtischen Ministeriums vom 9. Dec. 1619 ebend. 1, 638 f.). In demselben Sinne antwortet Joh. Conr. Dannhauer, der Lehrer Speners, auf die Frage, ob ein Reformirter bei einem lutherischen ministerio das Sacrament des Abendmahls begehren und empfangen könne: „Beza, Zanchius, Ursinus, die Casselischen Wechselschriften sagen hierauf Ja[1], aber es kann und soll nicht geschehen mit Wissen unseres Predigtamtes, als welches dergestalt informirt aus Gottes Wort, daß dasselbe einen bekanntlichen irrglaubenden und anders gesinnten Bekenner nicht wird zulassen, nicht wird am fremden Joche mitziehen wollen, das sacramentliche Losungszeichen gemein machen mit denen die nicht deß Fahnens sind, sondern zum Gegenpart gehören“ (Reformirtes Salve S. 586).

.

 Es wird aber unterschieden zwischen entschiedenen Gegnern unseres Bekenntnisses und einfältigen unbewußt Irrenden. Letzteren


  1. Umgekehrt sprach sich die französische Generalsynode von Charenton 1631 für die Zulassung Lutherischer zum Abendmahl der reformirten Kirche aus sans avois fait abjuration auparavant des opinions qu’ ils tiennent, lesquelles sont contraires à la créance de nos églises, s. Ebrard 2, 595. Es ist das überhaupt synodalbeschlußmäßige reformirte Praxis geworden.
Empfohlene Zitierweise:
Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/35&oldid=- (Version vom 10.11.2016)