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Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung

 Wie die Kulmbacher Conferenz, so hat das Kirchenregiment selbst die anstößig gewordenen Zustände für Ausnahmszustände erklärt und die Ausnahmen zu „regeln“ verheißen. Ist es denn recht, diesen Ausnahmszuständen die man im Grunde mißbilligt deshalb das Wort zu reden, weil man die Löhe’sche Opposition dagegen für zu stürmisch hält?

 Und verdient der Gewissenskampf, in welchen redliche Seelen durch jene Zustände versetzt werden, gar keine Beachtung? Ist es nicht apostolisch, sich in seiner Freiheit zu beschränken wenn sie Anderen zum Aergerniß gereicht?

 Man pflegt leider auf Löhe’s Seite nur hartherzige Schroffheit zu sehen. Es ist auch wahr, daß die Schwabacher Eingabe und Erklärung nicht den Eindruck mitleidiger, geduldiger, hoffender Liebe machten. Aber sollen wir den Kern wegwerfen weil die Schale rauh ist? unser Ohr den dennoch durchklingenden Klagelauten beunruhigter Gewissen verschließen?

 O daß man doch fahren ließe was nur individuelle Ansicht ist und sich der von Anfang an in unserer Kirche gültigen Praxis und Ordnung fügte! Die Reformirten und Unirten selbst können es nicht wünschen und fordern, daß wir ihnen die Einheit und den Frieden unserer Kirche opfern. Wir sind ja zunächst unseren Hausgenossen verpflichtet. Den Frieden aber der Gesammtkirche hat noch nie irgendwelche Indifferenzirung befördert. Die Geschichte der Vergangenheit und der Gegenwart bestätigt es, daß die Confessionen erst nach gesicherten Grenzen friedlich wohnen.

 Ach daß ich hören sollte daß Gott der Herr redete, daß er Frieden zusagete seinem Volke und seinen Heiligen, daß sie nicht auf eine Thorheit gerathen!


Empfohlene Zitierweise:
Franz Delitzsch: Die bayerische Abendmahlsgemeinschaftsfrage. Ein Anfang eingehender Erörterung. Theodor Bläsing, Erlangen 1852, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Franz_Delitzsch_-_Die_bayerische_Abendmahlsgemeinschaftsfrage.pdf/33&oldid=- (Version vom 10.11.2016)