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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

ungeheuren und fast unbegreiflichen Größe anwachsen. Es werden hier Schriften übergeben, die man unter Einem Arme nicht fortbringen kann, und ich habe gesehen, daß man den struppigen Actenplunder Einer Sache dem Referenten hat zukarren müssen. Es kann also nicht fehlen, daß die Referenten ohne Noth mit Arbeiten überhäuft werden. Schon einen solchen Wust zu lesen, der nach der Duplik gewiß keine taube Nuß mehr werth ist, und gar erst zu extrahiren, fürwahr es ist herkulische Arbeit. Wenn man mit Nachdrucke über der Verordnung hielte, daß keiner weiter verhandeln darf, wenn er nicht die Auffindung neuer Dokumente beweisen kann, so würde gewiß manchem Uebel abgeholfen werden, und es fänden sich gewiß keine Beyspiele, daß um den Pfeffersack eines Frankfurter oder Hamburger Kaufmanns ganze Folianten vollgeschmiert würden. Der Befehl Kaiser Josefs II. an das K. G., über die Abkürzung der Relationen Bericht abzustatten, gab dem Referenten Gelegenheit, auch etwas über die Art der Verhandlung zu sagen. Wenn ich nicht sehr irre, so sprach er auch davon: ob man die Prokuratoren anhalten sollte, in den Senaten zu erscheinen und ihre Sachen mündlich vorzutragen? Aber du lieber Himmel, wie weit müßte es vorher erst noch kommen. Gewiß finden sich unter den hiesigen Prokuratoren kaum 3. oder 4., die im Stande wären, mit Anstand und Geschicklichkeit aufzutreten.