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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

man den Fiskal zu exzitiren nicht versäumen würde. Das machte Sensation. Noch vor dem Ablaufe des Termins kam der Bericht zur vollen Zufriedenheit des K. G. ein. Indessen sind mir auch Beyspiele bekannt, daß ein unmächtiges Gräflein, dessen papiernen Thron ein einziger Blitz der Execution sogleich entzündet hätte, sich ohne allen Hinterhalt auf eigene Faust widersetzt hat.

Du weißt, daß auch bisweilen Fürsten gegen ihre eigenen Unterthanen hier klagbar werden. Wenn ich eine Stimme hätte, so müßten mir dergleichen Prozesse durchaus abgeschaft werden; nicht, weil sie vielleicht dem Ansehen eines Fürsten zuwider sind, sondern weil Unterthanen, sobald sie mit gemeinen Willen auftreten, eigentlich nie Unrecht haben können, und weil es blos von ihnen abhängt, ihre Fürsten, selbst nach der teutschen Staatsverfassung, nach Belieben einzuschränken. Daß es hier kein altes ersessenes Recht geben könne, ist ausgemacht, und vielleicht erleben wir noch die Freude, diesen Grundsatz in Wetzlar aufblühen zu sehen.

In Rücksicht der Religion hat man wohl jetzt eben nicht viel zu befürchten, obgleich sich dieser Dämon bisweilen noch regt. Es scheinen aber die letzten Moderdüfte aus der Gruft der abgeschiedenen Intoleranz zu seyn. In einer Zunftsache in