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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

wenn auch nicht allgemeine Beschwerde der Stände enthält, scheint richtig zu seyn, denn wer weiß, ob nicht das K. G. bald noch einige dergleichen Beyspiele liefern wird, wenn dieses vom Reichstage gut geheißen wird. Einige andere Grundsätze des K. G. sind nicht weniger merkwürdig, z. B. daß ein Fürst schuldig ist, seinen Unterthanen Rechnung abzulegen, weil er nicht Herr der Güter, sondern nur Verwalter ist, (le premier serviteur de l’etat nach Friedrich von Preußen). Dies getraut man sich jetzt in Wien und an einigen andern Orten nicht zu behaupten; – daß kein Fürst seine Staatsbeamten ohne Ursache entlassen darf. Was dieses betrifft, so glaube ich doch, daß eine Ausnahme bey solchen gemacht werden müsse, die nur Einen Beamten haben, wenn er das Vertrauen seines Herrn verloren hat. Doch dies gehört nicht hieher.

Oft giebt es Fälle, wo es einem der hiesigen Wighs, von denen ich oben sprach, gelingt, abscheuliche Dinge durchzusetzen. So wurde z. B. vor einigen Tagen ein Prokurator in Strafe genommen, weil er sich bey einer Sache aus Nordteutschland, die Rubrik ist mir entfallen, zu behaupten unterstanden hatte: es gäbe gewisse angebohrne unveräuserliche Menschenrechte. Bey solchen Strafen möchte man freilich am offenen Fenster Luft suchen. Aber sie kommen gewiß nicht auf die Rechnung des bessern Theils der Beysitzer, eben so wenig als die