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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

Der Referent, Herr von Globig, war für, und der Correferent, Baron Fahnenberg gegen den Fürsten. Globig behauptete, daß man ihn im juristischen Verstande nicht für blödsinnig halten könnte. Nachdem der dritte Senat paria gemacht hatte, und ihm der zweyte adjungirt wurde, fiel das Urtheil gegen den Fürsten aus. Die vielen vortreflichen vota in dieser Sache haben mich ungemein vergnügt, und das des Herrn von Bremer hat mir vor andern gefallen. Der Fürst war persönlich hier, um seine Sache zu sollicitiren, nahm darauf den merkwürdigen Rekurs an den Reichstag, und griff in wüthenden Schriften alle Beisitzer namentlich an, die gegen ihn gestimmt hatten, und nannte sie Jakobiner und Mitglieder einer schwarzen Gesellschaft, die auch in Neuwied ihr Wesen triebe.[1] Wenn man die Sache unpartheiisch betrachtet, so ist so viel gewiß, daß der Fürst der Mann nicht ist, dessen Händen man die Regierung eines Landes, sey sie auch noch so unbeträchtlich, anvertrauen kann, wenn man ihn auch nicht gerade für einen juristischen Narren erklären kann, wozu, wie du weißt, sehr viel erfordert wird. Um dir ein Pröbchen von seinem

  1. Bekanntlich ist der Fürst nun wieder restituirt; der Kaiser hat die Restitution auch schon ratifizirt und darüber ein in sehr sonderbaren Ausdrücken ausgefertigtes Rescript an das Kammergericht erlassen.     A. d. H.