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Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

geschlagen hat. Wenn die gebrechliche teutsche Staatsverfassung sich noch bis über das kleine Restchen dieses Jahrhunderts hinaus erhält, so wird eine künftige Visitation vielleicht schon hierüber Untersuchungen anstellen.

Es ist wirklich zu bewundern, daß sich das Kammergericht bis jetzt noch erhalten hat, und bey dem asiatischen Despotismus, der sich nach dem westphälischen Frieden, dem Unterdrücker teutscher Freiheit, schwer über das arme Reich legte, hat erhalten können. Die Kammerzieler sind selbst in diesen stürmischen Zeiten von den Ständen so reichlich eingegangen, als kaum vorher. Wenn mir Gott das Leben fristet, so denke ich hierüber in einer eigenen Kritik der teutschen Staatsverfassung, die seit 2. Jahren die Arbeit meiner Nebenstunden ist, dem Publikum meine Meynung vorzulegen.

Daß das Kammergericht im Auslande, besonders bey den Oesterreichern,[1] so verschrieen ist, davon

  1. Der Herausgeber hat diese Bemerkung durch die ganze österreichische Monarchie bestätigt gefunden, aber weiter nichts, als höchstens darüber gelächelt. Es ist schon die Art gewisser Leute auf gut fischweibisch über Dinge zu schimpfen, die sie nicht kennen, und ein Professor in Wien, den er bey seinem dasigem Aufenthalte ein paarmahl besuchte, hatte von der teutschen Staatsverfassung ganz andere Begriffe, als man sie haben muß. „Macht mich nur zum Hofrath, dann will ich schon österreichisch denken,“ sagte ein großer teutscher Historiograph, von dem man es nicht begreifen konnte, daß er für die Sache Preußens in seinen Schriften zu Felde zog. Und wirklich, der Mann hat sein Wort gehalten,     A. d. H.