Seite:Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798).djvu/29

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken: Fragmente aus dem Tagebuche eines reisenden Neu-Franken (1798)

sind, wie man ihn mehr oder weniger begünstigt. Sie muß zu Hause ohne fremde Hülfe ausgearbeitet werden. Die Geschichte, wo der Prokurator Haas einem gewissen Grafen die Relation vorgearbeitet hat, ist bekannt genug. Während dieser Zeit macht der Kandidat der Frau seines Censors die Cour, tanzt mit ihr unausschließlich u. s. w. Ist er gar unverheyrathet und macht Miene sich in die Tochter seines Censors zu verlieben, so setzt ihn dieser oft durch seinen Einfluß und seine Autorität ohne weiteres durch. Ist die Relation fertig, so wird sie censirt, der Kandidat darüber examinirt und wegen seiner Aufnahme in pleno votirt, wobey auch schon der Kammerrichter den Ausschlag gegeben hat, wenn gleiche Stimmen waren. Hat sich der Kandidat als ein verträglicher oder gar als ein liebenswürdiger Mann gezeigt, so ist er geborgen. Aber wehe ihm, wenn er einige kleine Nabobs des Gerichts zu Feinden hat. Ich habe in den Protokollen Beyspiele gefunden, wo man ihn gefragt, wie z. B. dieses oder jenes Gesetz wörtlich lautete, unter welchem Titel und Paragraphen, und ich schäme mich, es zu sagen, aus welcher Seite des corporis juris es vorkäme. War der Kandidat gar visitator, und also persona odiosa, so geht es noch schlimmer zu. So hat man vor mehrern Jahren einen sehr geschickten Mann abgewiesen, weil er die Frage: quaenam actio sit instituta? verfehlt