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Aufwand an Fuhr- und Botenlohn verursachen.

c) Da in den meisten Ortschaften längst die Einrichtung getroffen ist, daß die Bettelgäste in einem besonders dazu bestimmten Hause übernachten, und für jeden Kopf deswegen ein Kreuzer entrichtet werden muß: so geht bey einem fixirten Aufenthaltsorte und bey dem angenommenen Kostgeld von 68 fl. für die Person auch dieser Aufwand zur Ersparniß über. Er ist nicht gering und beträgt jährlich auch bey der Annahme von 237 Bettlern, 16871/2 fl. Davon geht also das jährliche Schlafgeld der 117 ab mit 711 fl. Rhn.

d) Des Morgens, wenn der Bettler seinen Wanderstab weiter setzt, muß ihm sein Wirth seine Abfertigung geben. Diese bestehet ausser dem Frühstücke auch wenigstens – denn darunter darf nicht gegeben werden, manche geben mehr – in einem halben Kreuzer. Das macht für die 117 täglich 581/2 kr. jährlich 354 fl. 54. – Im Ganzen für alle 237, 718 fl. 54 kr.

e) Das Almosen, das die Bettelgäste, noch ausser ihrer freyen Zehrung, vor den Thüren hohlen, würde auch aufhören. Wenn nur